Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

Die einzelnen Personen oder auch ganzen Körpern verliehenen Privilegien und Befreyungen sind, in so fern hierüber die politischen Verordnungen keine besondere Bestimmung enthalten, gleich den übrigen Rechten zu beurtheilen.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 13 ABGB

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2018-05-29
2015-03-11
2001-11-13

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.