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§ 14 ABGB – Haupteintheilung des bürgerlichen Rechtes

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Die in dem bürgerlichen Gesetzbuche enthaltenen Vorschriften haben das Personen-Recht, das Sachenrecht und die denselben gemeinschaftlich zukommenden Bestimmungen zum Gegenstande.

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Rechtsprechung zu § 14 ABGB

6
2025-07-23
2022-12-16
2022-09-23
2018-10-25
1992-02-20

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.