Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 143 ABGB – Abstammung von der Mutter

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Zweytes Hauptstück – Von dem Eherechte

Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 143 ABGB

181

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.