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§ 150 ABGB – Vaterschaftsfeststellung bei bestehender Abstammung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Zweytes Hauptstück – Von dem Eherechte

Das Kind kann die Feststellung seiner Abstammung auch beantragen, wenn die Vaterschaft eines anderen Mannes bereits feststeht. In einem solchen Fall hat die Feststellung der Abstammung die vom Gericht auszusprechende Wirkung, dass das Kind nicht vom anderen Mann abstammt.

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Rechtsprechung zu § 150 ABGB

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2023-01-27
2022-11-22
2022-11-22
2017-03-24
2017-03-24

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