§ 380 ABGB – Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Drittes Hauptstück – Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung
Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.
Rechtsprechung zu § 380 ABGB
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2024-04-25
2020-05-22
2019-11-05
2019-08-06
2018-12-18
2015-02-13