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§ 380 ABGB – Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Drittes Hauptstück – Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung

Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.

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Rechtsprechung zu § 380 ABGB

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2019-11-05

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.