§ 937 ABGB – Von dem Verzicht auf Einwendungen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Siebzehntes Hauptstück – Von Verträgen und Rechtsgeschäften überhaupt
Allgemeine, unbestimmte Verzichtleistungen auf Einwendungen gegen die Gültigkeit eines Vertrages sind ohne Wirkung.
Rechtsprechung zu § 937 ABGB
4
2005-06-24
1996-07-17
1985-01-15