§ 29 ArbVG – HAUPTSTÜCK DIE BETRIEBSVEREINBARUNG Begriff
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuß, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.
Rechtsprechung zu § 29 ArbVG
16
2020-03-13
2019-12-16
2018-03-19
2018-03-19
Verweise auf diese Vorschrift
3