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§ 29 ArbVG – HAUPTSTÜCK DIE BETRIEBSVEREINBARUNG Begriff

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuß, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.

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Rechtsprechung zu § 29 ArbVG

16
2020-03-13
2019-12-16
2018-03-19
2018-03-19

Verweise auf diese Vorschrift

3

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.