Nachbarschaftslärm und Belästigungen
Gegen wesentliche Lärm- und andere Immissionen vom Nachbargrundstück kann sich der beeinträchtigte Eigentümer oder Mieter wehren. Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, richtet sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und nach einschlägigen Richt- und Grenzwerten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Nachbarrecht / Immissionsschutz (BGB, BImSchG)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Lärmquelle, Zeiten und Dauer in einem Lärmprotokoll dokumentieren.
- Den Störer schriftlich zur Unterlassung auffordern.
- Bei Mietwohnungen den Vermieter über die Beeinträchtigung informieren.
- Bei anhaltender Störung Unterlassungsansprüche geltend machen bzw. Behörde einschalten.
Worauf achten
- Nur wesentliche Beeinträchtigungen begründen einen Abwehranspruch; unwesentliche sind hinzunehmen.
- Ohne Lärmprotokoll ist der Nachweis der Störung schwierig.
- Ortsübliche und genehmigte Nutzungen müssen unter Umständen geduldet werden.
Rechtsgrundlage
2
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
gesetze-im-internet.de
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Wesentliche Immissionen als erhebliche Belästigungen
Einhaltung von Lärmrichtwerten (TA Lärm) im Nachbarrecht
Nachträglich erhöhte Lärmimmissionen als Mietmangel
Häufige Fragen
2
Ab wann ist Lärm rechtlich relevant?
Wenn die Beeinträchtigung wesentlich ist, gemessen am Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und an einschlägigen Richtwerten.
Was kann ich als Mieter tun?
Die Störung dokumentieren, den Vermieter informieren und ggf. eine Mietminderung sowie Abhilfe verlangen.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)
Kaufrecht · Gewährleistung (BGB)