Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
Kurz gesagt
Dieses Gesetz schafft ein spezielles Vermögen namens „Sondervermögen Bundeswehr“, um die Bundeswehr zu finanzieren und ihre Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Es soll sicherstellen, dass Deutschland seinen NATO-Verpflichtungen nachkommen kann.
Was es regelt
- Die Errichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr.
- Die Bereitstellung von Mitteln, um im Durchschnitt 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien zu erreichen.
- Die Finanzierung von Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, um Fähigkeitslücken zu schließen.
- Die Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit, wie Cybersicherheit und Zivilschutz, über den Bundeshaushalt.
Wen es betrifft
- Die Bundeswehr, da ihre Finanzierung und Ausrüstung direkt betroffen sind.
- Das Bundesministerium der Finanzen, das das Sondervermögen verwaltet und Kredite aufnimmt.
- Der Deutsche Bundestag, insbesondere der Haushaltsausschuss, der Verträge über Beschaffungsmaßnahmen billigen muss.
Eckpunkte
- Es wird ein „Sondervermögen Bundeswehr“ errichtet.
- Das Sondervermögen soll Kredite bis zu 100 Milliarden Euro aufnehmen können.
- Verträge über Beschaffungsmaßnahmen und Entwicklungsvorhaben, die 25 Millionen Euro überschreiten, müssen vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gebilligt werden.
- Ein Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses wird über alle Fragen des Sondervermögens informiert.
Gesetzestext
Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“Stand
(+++ Textnachweis ab: 7.7.2022 +++)
§ 1Errichtung eines Sondervermögens und Finanzierung der Bundeswehr
§ 1aWeitere Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
§ 2Zweck des Sondervermögens
Das Sondervermögen hat den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden NATO-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung von Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr dienen. Dies umfasst insbesondere bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen nebst mit diesen zusammenhängender Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Projekte auf den Gebieten der Informationstechnologie, zum Schutz von und zur Sicherstellung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr.
§ 3Stellung im Rechtsverkehr
§ 4Kreditermächtigung
§ 5Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung
§ 6Jahresrechnung
Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Sondervermögens. Die Rechnungen sind als Übersichten der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.
§ 7Verwaltungskosten
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 8Auflösung, Tilgungsplan
Anlage(zu § 5 Absatz 1)Wirtschaftsplan 2022 des „Sondervermögens Bundeswehr“(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1032 - 1034) Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans sollen bedeutsame Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexe überjährige militärische Beschaffungen gesichert finanziert werden. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ soll sichergestellt werden, dass die Streitkräfte mit notwendigem Material ausgestattet werden, um ihren Verteidigungsauftrag erfüllen zu können.Überblick zur Anlage „Sondervermögen Bundeswehr“Soll 2022 1 000 €Soll 2021 1 000 €Veränderung gegenüber 2021 1 000 €Ausgabereste 2021 1 000 €Ist2020 1 000 €EinnahmenÜbrige Einnahmen90 000Gesamteinnahmen90 000AusgabenMilitärische Beschaffungen, Anlagen usw.90 000Ausgaben für Investitionen–Besondere Finanzierungsausgaben–Gesamtausgaben90 000davon nicht flexibilisiert90 000Verpflichtungsermächtigung imWirtschaftsplan 2022 für künftige Jahre 81 910 000Erläuterung:Die kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt. Vor diesem Hintergrund sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von nur 81,91 Mrd. Euro vorzusehen. Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2022 1 000 €Soll 2021Reste 2021 1 000 €Ist2020 1 000 €Übrige Einnahmen119 99Vermischte Einnahmen–325 01 -830Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt90 000AusgabenHaushaltsvermerk: 1.Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.2.Alle Ausgabetitel sind zu Titel 575 01 einseitig deckungsfähig.3.Für Beschaffungsvorhaben, die nicht bei den jeweiligen Titeln vorgesehen sind, dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden.Wehrtechnische Forschung und Technologie551 01 -036Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz5 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 422 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Land- und seegebundene robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (LaSeRoNN)b)Mobile robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (MobiRoNN)c)Überwachung und Sicherung großer Räume mittels KIMilitärische Beschaffungen554 03 -032Beschaffung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung45 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 1 932 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Sprechsätze mit Gehörschutz im Zusammenhang mit dem Gefechtshelmb)Kampfschuhsystem Streitkräfte (KSS SK)c)Nachtsichtgeräted)Infanterist der Zukunft (IDZ ES) VJTF-StandardDas kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.554 05 -032Beschaffung Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung10 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 20 742 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Digitalisierung landbasierter Operationen (DLBO)-Basicb)DLBO (Battle Management System, Gefechtsstände, Funkgeräte)c)Taktisches Wide Area Network (TAWAN), erster Anteild)Rechenzentrumsverbunde)Satellitenkommunikation (SATCOMBw) Stufe 2 und Stufe 3f)German Mission Network 1 (Vernetzung der Bw verlegefähig)g)German Mission Network 2 (Erhalt der Führungsfähigkeit Marine)h)Funkgeräte PRC-117G554 07 -032Beschaffung Dimension Land10 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 16 600 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Optionsauslösung konsolidierte Nachrüstung aller restlichen PUMA 1. Losb)Nachfolge Schützenpanzer MARDERc)Schwerer Waffenträger Infanteried)Nachfolge Überschneefahrzeuge BV 206e)Nachfolge luftverlegbare Fahrzeuge/Luftlandeplattformen (DEU/NLD)f)Nachfolge TPz Fuchsg)Main Ground Combat Systemh)Sanitätsausstattung (Role 2b geschützt hoch mobil, Luftlanderettungszentrum leicht, Luftlanderettungszentrum Spezialeinsatz)554 12 -032Beschaffung Dimension See10 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 8 806 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Korvette 130b)Fregatte 126c)Future Naval Strike Missile (FNSM)d)U-Boot Flugabwehrflugkörper (IDAS)e)Unterwasserortung (SONIX)f)Mehrzweckkampfbooteg)Nachfolge Festrumpfschlauchboot (RHIB) 1010h)U 212 CDDie kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.554 13 -036Beschaffung Dimension Luft10 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 33 408 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Entwicklung und Kauf EUROFIGHTER ECRb)Nachfolge TORNADO, Anteil Beschaffung F-35 inkl. Bewaffnungc)Beschaffung schwerer Transporthubschrauberd)Leichter Unterstützungshubschrauber (LUH)e)Bodengebundene Luftverteidigung (Nah- und Nächstbereich, Fähigkeitserhalt Patriot, mittlere und große Reichweite)f)Weltraumbasiertes Frühwarnsystem (TWISTER) EVFg)Beschaffung weiterer Seefernaufklärerh)Future Combat Air System (FCAS)i)Bewaffnung HERON TPj)Luftlageführungssysteme, diverse Radarek)System Weltraumüberwachung und Lagezentrum mit Ausbaustufe 2Das kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.575 01Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt