Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemalige
Kurz gesagt
Dieser Staatsvertrag regelt die Übertragung der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt), die bisher vom Land Berlin geführt wurde, auf das Bundesarchiv, eine Bundesbehörde. Dies geschieht, weil die Aufgaben der WASt als Bundesaufgaben angesehen werden und die zugehörigen Unterlagen zum Archivgut des Bundes gehören sollen.
Was es regelt
- Die Auflösung der Deutschen Dienststelle (WASt) als Behörde des Landes Berlin.
- Den Übergang aller Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten der WASt vom Land Berlin auf die Bundesrepublik Deutschland.
- Die Übernahme der Beschäftigten der WASt durch die Bundesrepublik Deutschland und die Anwendung von Bundes-Tarifverträgen auf deren Arbeitsverhältnisse.
- Das Inkrafttreten dieses Staatsvertrags und das Außerkrafttreten einer früheren Vereinbarung von 1951.
Wen es betrifft
- Die Deutsche Dienststelle (WASt) und ihre Beschäftigten.
- Das Land Berlin und die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Bundesarchiv.
Eckpunkte
- Die Deutsche Dienststelle (WASt) wird aufgelöst und ihre Aufgaben gehen auf das Bundesarchiv über.
- Alle Beschäftigten der WASt werden von der Bundesrepublik Deutschland übernommen.
- Für die übernommenen Beschäftigten gelten die Tarifverträge des Bundes.
- Betriebsbedingte Kündigungen wegen dieser Überleitung sind unzulässig.
Gesetzestext
2018-05-30BGBl I2018, 2258Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen WehrmachtSon
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2019 +++)
PräambelAus zeitgeschichtlichen Gründen wurde die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (Deutsche Dienststelle (WASt)) jahrzehntelang als Behörde des Landes Berlin geführt, obwohl sie Bundesaufgaben wahrnahm. Gemäß einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1951 erstattete der Bund dem Land Berlin sämtliche Aufwendungen für die Aufgabenerledigung der Deutschen Dienststelle (WASt). Nunmehr sollen die Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) dem Bundesarchiv übertragen werden, weil die betreffenden Unterlagen zur zentralstaatlichen Überlieferung der deutschen Militärverwaltung gehören und perspektivisch zu Archivgut werden.
Art 1Auflösung, Übergang
Die Deutsche Dienststelle (WASt) als Behörde des Landes Berlin ist mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrags aufgelöst. Alle die Deutsche Dienststelle (WASt) betreffenden Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten gehen mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrags vom Land Berlin auf die Bundesrepublik Deutschland über. Das Bundesarchiv als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde nimmt für die Bundesrepublik Deutschland die nach Satz 2 übergegangenen Aufgaben, Rechte und Pflichten wahr und ist für die Erfüllung der übergegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich.
Art 2Beschäftigte
Art 3Dienstort
Die in Artikel 2 genannten Beschäftigten werden am Dienstort Berlin übernommen.
Art 4Rechtliche Folgeregelungen
Art 5Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrags tritt die „Vereinbarung über die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (WASt) und das Amt für die Erfassung der Kriegsopfer (AEK)“ zwischen dem Bund und dem Land Berlin vom 9. Januar 1951 nach Maßgabe ihres § 8 außer Kraft.
SchlussformelFür das Land Berlin Der Regierende Bürgermeister vertreten durch die Senatorin für Integration, Arbeit und SozialesElke Breitenbach Berlin, den
- Mai 2018 Für die Bundesrepublik Deutschland Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und MedienMonika Grütters Berlin, den
- Oktober 2018