Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt den "Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland", eine Auszeichnung, die vom Bundespräsidenten verliehen wird. Es legt fest, wie der Orden aussieht, welche Stufen es gibt und wie er getragen wird.
Für wen: Personen, die für den Verdienstorden vorgeschlagen werden können; Die obersten Bundesbehörden, der Präsident des Deutschen Bundestages, der Präsident des Deutschen Bundesrates, der Bundesminister des Auswärtigen und die Ministerpräsidenten der Länder, die Vorschläge einreichen dürfen.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Familienrecht
- Artikel
- 8
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die verschiedenen Stufen des Verdienstordens und der Verdienstmedaille.
- Das Aussehen und die Trageweise der einzelnen Ordenszeichen.
- Das Verfahren zur Vorschlagseinreichung und Verleihung des Ordens.
- Die Bedingungen, unter denen die Befugnis zum Tragen des Ordens entzogen werden kann.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Personen, die für den Verdienstorden vorgeschlagen werden können.
- Die obersten Bundesbehörden, der Präsident des Deutschen Bundestages, der Präsident des Deutschen Bundesrates, der Bundesminister des Auswärtigen und die Ministerpräsidenten der Länder, die Vorschläge einreichen dürfen.
Was sind die Eckpunkte?
- Der Verdienstorden wird vom Bundespräsidenten verliehen.
- Es gibt mehrere Stufen: Großkreuz (auch in Sonderstufe), Großes Verdienstkreuz (mit Stern und Schulterband oder nur mit Stern), Verdienstkreuz (1. Klasse oder am Bande) und die Verdienstmedaille.
- Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefasstes Kreuz mit dem Bundesadler in der Mitte.
- Bei unwürdigem Verhalten, insbesondere einer entehrenden Straftat, kann die Befugnis zum Tragen des Ordens entzogen werden.
Familienrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Art 1
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten verliehen und kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens getragen werden.
Art 2(1) Der Verdienstorden der Bundesrepublik wird verliehen als Großkreuz,Großes Verdienstkreuz und
Verdienstkreuz.
Art 3
Art 4
Dieser wird auf der linken Brustseite getragen. b)als Großes Verdienstkreuz mit Stern und als Großes Verdienstkreuz an einem Band um den Hals getragen. Für Form und Trageweise des Sterns gilt Nummer 2 Buchstabe a. 3.Das Verdienstkreuz ist etwas kleiner als das Große Verdienstkreuz.Es wirda)als Verdienstkreuz 1. Klasse an der linken Brustseite angesteckt. b)als Verdienstkreuz am Bande an einem schmalen Band an der linken oberen Brustseite getragen. 4.Die Verdienstmedaille ist rund und von goldener Farbe. Sie trägt auf der Vorderseite das Ordenskreuz, das von einem Lorbeerkranz umgeben ist, und auf der Rückseite die Inschrift: "Für Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland", die ebenfalls von einem Lorbeerkranz umgeben ist.
Die Verdienstmedaille wird an dem gleichen Band wie das Verdienstkreuz am Bande an der linken oberen Brustseite getragen. Das Band hat jedoch einen etwas schmaleren Saum. Form und Ausmaß der Ordenszeichen und der Bänder werden auf Mustertafeln festgelegt.
Art 5
Art 6
Art 7
Art 8
Die Geschäfte der Ordenskanzlei nimmt das Bundespräsidialamt wahr.
SchlußformelDer Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister des Innern