Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013“
Kurz gesagt
Dieses Gesetz stiftet die Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013“ als Dank und Anerkennung für die Hilfe bei der Flutkatastrophe Ende Mai und im Juni 2013 in Deutschland. Es regelt die Gestaltung, Verleihung und Trageweise dieser Medaille.
Was es regelt
- Die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013“.
- Das Aussehen und die Gestaltung der Medaille.
- Die Bedingungen für die Verleihung und wie die Medaille getragen werden darf.
- Das Verfahren für Vorschläge und die Verleihung der Medaille.
Wen es betrifft
- Haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehörige der Bundespolizei und der Bundeswehr.
- Dritte, die aufgrund besonderer Verdienste mit dem Technischen Hilfswerk, der Bundespolizei oder der Bundeswehr zusammengearbeitet haben, sowie Angehörige ausländischer Streitkräfte.
Eckpunkte
- Die Medaille wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz vor Ort, beginnend mit dem 30. Mai 2013, im Hochwasser- und Flutkatastrophengebiet an Donau und Elbe sowie ihren Nebenflüssen verliehen.
- Die Medaille ist rund, silberfarben, mit einer stilisierten Flutwelle auf der Vorderseite und dem Bundesadler auf der Rückseite.
- Zusammen mit der Medaille erhalten die Ausgezeichneten eine Verleihungsurkunde.
- Vorschläge für die Verleihung müssen bis spätestens 30. Juni 2015 eingereicht werden.
Gesetzestext
2013-07-02BGBl I2013, 2233Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013“
(+++ Textnachweis ab: 13.7.2013 +++)
(+++ Text der Verordnung siehe: OrdenErl 2013 +++)
Art 1Stiftung
Als Dank und in Anerkennung für besonders aufopferungsvolle Hilfe bei der Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Schäden anlässlich der Flutkatastrophe Ende Mai und im Juni 2013 in der Bundesrepublik Deutschland stiften der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Verteidigung für haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehörige der Bundespolizei und der Bundeswehr sowie für Dritte aufgrund ihrer besonderen Verdienste in der Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk, der Bundespolizei und der Bundeswehr gemeinsam die Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013“.
Art 2Gestaltung
Art 3Verleihung und Trageweise
Art 4Vorschlagsberechtigung
Art 5Verfahren
SchlussformelDer Bundesminister des InnernDer Bundesminister der Verteidigung
(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2235) Im Namen derBundesrepublik Deutschlandverleihe ichals Dank und in Anerkennung für besonders aufopferungsvolle Hilfe bei der Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Schäden anlässlich der FlutkatastropheEnde Mai und im Juni 2013dieEinsatzmedaille „Fluthilfe 2013“Berlin, denBonn, denBundesminister des Innern/der VerteidigungPrägesiegel (Kleines Dienstsiegel) Faksimile (Unterschrift)