Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002"
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz stiftet die Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002" als Dank und Anerkennung für besondere Hilfeleistungen während der Flutkatastrophe im August 2002 in Deutschland. Es regelt die Verleihung dieser Medaille an Personen, die sich bei der Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung eingesetzt haben.
Für wen: Haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr; Dritte, die aufgrund ihrer besonderen Verdienste mit den genannten Organisationen zusammengearbeitet haben, einschließlich Angehöriger ausländischer Streitkräfte.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Sonstige Rechtsvorschriften
- Artikel
- 5
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Stiftung und Gestaltung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002".
- Die Bedingungen und Verfahren für die Verleihung der Medaille.
- Wer die Medaille verleihen darf und wer Vorschläge einreichen kann.
- Das Tragen der Medaille und die Aushändigung einer Verleihungsurkunde.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr.
- Dritte, die aufgrund ihrer besonderen Verdienste mit den genannten Organisationen zusammengearbeitet haben, einschließlich Angehöriger ausländischer Streitkräfte.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Medaille wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz vor Ort ab dem 8. August 2002 im Hochwasser- und Flutkatastrophengebiet an Donau und Elbe sowie ihren Nebenflüssen verliehen.
- In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen von der Einsatzdauer und dem Einsatzort zulässig.
- Die Medaille geht in das Eigentum der Ausgezeichneten über; Hinterbliebene sind nicht zur Rückgabe verpflichtet.
- Die Ausgezeichneten erhalten neben der Medaille eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundesministers des Innern oder des Bundesministers der Verteidigung.
Sonstige Rechtsvorschriften
Gesetzestext
Gesetzestext
Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002" (+++ Textnachweis ab: 1.10.2002 +++)(+++ Anlage zum Erlass v. 22.9.2002 I 3748 (OrdenErl 8) +++)
Art 1Stiftung
Als Dank und in Anerkennung für besonders aufopferungsvolle Hilfe bei der Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Schäden anlässlich der Flutkatastrophe im August 2002 in der Bundesrepublik Deutschland stiften der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Verteidigung für haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr sowie für Dritte aufgrund ihrer besonderen Verdienste in der Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk, dem Bundesgrenzschutz und der Bundeswehr gemeinsam die Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002".
Art 2Gestaltung
Art 3Verleihung
Art 4Vorschlagsberechtigung
Art 5Verfahren
SchlussformelDer Bundesminister des Innern Der Bundesminister der Verteidigung
Anlage(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3751 - 3753) Im Namen derBundesrepublik Deutschlandverleihe ichEmil Mustermannals Dank und in Anerkennung für besonders aufopferungsvolleHilfe bei der Abwehr von Gefahren und der Beseitigung vonSchäden anlässlich der Flutkatastrophe imAugust 2002dieEinsatzmedaille "Fluthilfe 2002".Berlin, denBundesminister des Innern/der VerteidigungPrägesiegel(Bundesadler)Faksimile (Unterschrift)