Gesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz stimmt verschiedenen Verträgen des Weltpostvereins zu und regelt deren Umsetzung in Deutschland, insbesondere die Zulassung von Unternehmen für Postdienstleistungen. Es ermöglicht auch die Anpassung an zukünftige Änderungen dieser internationalen Postverträge.
Für wen: Die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichnerin der Verträge des Weltpostvereins; Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen und als "Benannte Betreiber" zugelassen werden.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Sonstige Rechtsvorschriften
- Artikel
- 4
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Zustimmung Deutschlands zu mehreren internationalen Postverträgen und Protokollen.
- Die Ermächtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, bestimmte Ergänzende Bestimmungen und zukünftige Änderungen der Weltpostvereinsverträge in Kraft zu setzen.
- Die Zulassung von Unternehmen, die Postdienstleistungen im Rahmen des Weltpostvertrages erbringen.
- Die Überwachung der Einhaltung dieser Verträge und Verordnungen durch die Bundesnetzagentur.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichnerin der Verträge des Weltpostvereins.
- Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen und als "Benannte Betreiber" zugelassen werden.
Was sind die Eckpunkte?
- Deutschland stimmt sechs spezifischen Verträgen und Protokollen des Weltpostvereins zu, die zwischen 2004 und 2016 unterzeichnet wurden.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann Ergänzende Bestimmungen und bestimmte Änderungen der Verträge ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft setzen.
- Unternehmen, die Rechte und Pflichten einer Postverwaltung wahrnehmen, müssen auf Grundlage einer Rechtsverordnung zugelassen werden.
- Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Verträge und der darauf basierenden Rechtsverordnungen.
Sonstige Rechtsvorschriften
Gesetzestext
Gesetzestext
EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art 1Zustimmung zu den Regelungen des Weltpostvereins
- Oktober 2004 unterzeichneten Siebten Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,2.dem in Genf am
- August 2008 unterzeichneten Achten Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,3.der in Doha am
- Oktober 2012 unterzeichneten Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins,4.dem in Istanbul am
- Oktober 2016 unterzeichneten Ersten Zusatzprotokoll zur Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins,5.dem in Istanbul am
- Oktober 2016 unterzeichneten Neunten Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,6.dem in Istanbul am
- Oktober 2016 unterzeichneten Weltpostvertrag und Schlussprotokoll.
Die Verträge und Protokolle werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Art 2Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
1.Änderungen der Satzung des Weltpostvereins oder Zusatzprotokolle zur Satzung,2.Änderungen der Allgemeinen Verfahrensordnung oder Zusatzprotokolle zur Allgemeinen Verfahrensordnung oder3.Änderungen des Weltpostvertrages selbst.
Die Ermächtigung nach Absatz 2 umfasst nur 1.sprachliche oder redaktionelle Änderungen,2.organisatorische Änderungen betreffend der Organe des Weltpostvereins oder3.inhaltliche Änderungen der Verträge, die jedoch keine Auswirkungen auf die Postdienstleistungen und keinen Umsetzungsbedarf im nationalen Recht nach sich ziehen.