Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes (Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen
Kurz gesagt
Dieser Verhaltenskodex legt die Grundsätze und Verhaltensregeln für Interessenvertreter fest, die im Rahmen des Lobbyregistergesetzes tätig sind, um Transparenz und Integrität in der Interessenvertretung zu gewährleisten.
Was es regelt
- Die Art und Weise, wie Interessenvertretung transparent zu erfolgen hat.
- Den Umgang mit Informationen und die Vermeidung unlauterer Methoden bei der Beschaffung.
- Die Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung „registrierte Interessenvertreterin“ oder „registrierter Interessenvertreter“.
- Die Verantwortlichkeiten der Interessenvertreter bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Registereinträge.
Wen es betrifft
- Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die der Registrierungspflicht nach dem Lobbyregistergesetz unterliegen oder sich freiwillig registrieren lassen.
- Ihre Beschäftigten, die im Rahmen der Interessenvertretung tätig sind.
Eckpunkte
- Interessenvertreter müssen bei jedem Kontakt ihre Identität, ihr Anliegen und gegebenenfalls die Identität und das Anliegen ihrer Auftraggeber offenlegen.
- Beim erstmaligen zweckgerichteten Kontakt ist auf die Eintragung im Lobbyregister hinzuweisen und die zugrunde liegenden Verhaltenskodizes anzugeben.
- Es dürfen keine Vereinbarungen über Erfolgshonorare geschlossen werden, bei denen die Vergütung vom Erfolg der Interessenvertretung abhängt.
- Informationen dürfen niemals auf unlautere Weise beschafft werden, insbesondere durch finanzielle Anreize, die zur Pflichtverletzung führen könnten.
Gesetzestext
BTGO2025Anl 62025-10-17BGBl. I2025, Nr. 250, 48Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes (Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl 2025 I Nr 250) (+++ Textnachweis ab: 1.11.2025 +++)(+++ Text der Geschäftsordnung siehe: BTGO 2025 +++) BTGO2025Anl 6(XXXX)Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des LobbyregistergesetzesWer Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes betreibt und nach diesem Gesetz der Registrierungspflicht unterliegt oder sich freiwillig hat registrieren lassen, wird tätig auf der Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität und akzeptiert mit der Eintragung in das Register für sich und seine Beschäftigten folgende Grundsätze und Verhaltensregeln: