Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Kurz gesagt
Diese Anordnung regelt, welche Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für bestimmte Aufgaben und Entscheidungen im Bereich der Beamtenversorgung zuständig sind. Sie legt fest, wer sich um die Feststellung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten und Entscheidungen zur Unfallfürsorge kümmert.
Was es regelt
- Die Feststellung, welche Dienstzeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden.
- Entscheidungen in Angelegenheiten der Unfallfürsorge.
- Die Entscheidung über die Entziehung oder Wiederzuerkennung der Versorgung.
- Bestimmte Entscheidungen, die das Bundesministerium der Verteidigung selbst trifft oder sich vorbehält.
Wen es betrifft
- Angehörige, ehemalige Angehörige oder Hinterbliebene von Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen des Amtes für Militärkunde oder des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst.
- Beamtinnen und Beamte oder Richterinnen und Richter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Eckpunkte
- Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist zuständig für die Feststellung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten, wenn die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mindestens nach Besoldungsgruppe B 6 bestimmt werden oder es sich um bestimmte Angehörige handelt.
- Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr trifft Entscheidungen zur Anerkennung von Dienst- oder Einsatzunfällen und zur Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen.
- Das Bundesministerium der Verteidigung trifft Entscheidungen nach § 31 Absatz 5 und § 31a Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie über Entschädigungsleistungen nach § 43 des Beamtenversorgungsgesetzes.
- Das Bundesministerium der Verteidigung kann sich vorbehalten, übertragene Aufgaben selbst auszuüben oder Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung selbst zu treffen.
Gesetzestext
BMVgBeamtVZustAnO 2021BMVgBeamtVZustAnO2021-10-04BGBl I2021, 4626BMVg-Beamtenversorgungs-ZuständigkeitsanordnungAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der VerteidigungStandGeändert durch Art. 2 AnO v. 4.10.2021 I 4626SonstErsetzt AnO 2030-14-193 v. 30.9.2013 I 3739 (BMVgBeamtVZustAnO) (+++ Textnachweis ab: 1.10.2021 +++)Die Anordnung wurde als Artikel 1 der Anordnung v. 4.10.2021 I 4626 vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 dieser Anordnung am 1.10.2021 in Kraft getreten. BMVgBeamtVZustAnO 2021BMVgBeamtVZustAnO§ 1Übertragung von Aufgaben und Befugnissen