Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Kopernikus-Gedenkmünze)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Ausgabe einer neuen Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark, die zum Gedenken an Nikolaus Kopernikus geprägt wurde. Sie beschreibt detailliert das Aussehen und die Merkmale dieser Gedenkmünze.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Bekanntmachung erlässt; Die Hamburgische Münze, die die Münzen geprägt hat.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Familienrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Das Design und die Inschriften der Münze.
- Die Materialzusammensetzung und die physikalischen Eigenschaften der Münze.
- Den Zeitpunkt der Inverkehrbringung der Münze.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Bekanntmachung erlässt.
- Die Hamburgische Münze, die die Münzen geprägt hat.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
- Die Münzen werden ab dem 17. Mai 1973 in den Verkehr gebracht.
- Die Münze besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Familienrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 1973-041973-04-18BGBl I1973, 306Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Kopernikus-Gedenkmünze) Münz5DMBek 1973-04(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß der 500. Wiederkehr des Geburtstages des großen Astronomen und vielseitigen Wissenschaftlers Nikolaus Kopernikus eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Hamburgischen Münze, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
Münz5DMBek 1973-04SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1973-04(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1973, 307