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Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen ("Ergänzungsabkommen")

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Dieses Gesetz stimmt einem Abkommen und einer Durchführungsvereinbarung zwischen Deutschland und Australien zu, die die soziale Sicherheit von Personen regeln, die vorübergehend im jeweils anderen Staat arbeiten.

Für wen: Die Bundesrepublik Deutschland und Australien; Personen, die vorübergehend im Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates beschäftigt sind.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Artikel
3
Quelle
gesetze-im-internet.de
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Das Abkommen zwischen Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend beschäftigten Personen.
  • Die Vereinbarung zur Durchführung dieses Ergänzungsabkommens.
  • Die Ermächtigung der Bundesregierung, weitere Regelungen zur Durchführung des Abkommens zu erlassen.
  • Das Inkrafttreten des Gesetzes und die Bekanntgabe des Inkrafttretens des Abkommens und der Durchführungsvereinbarung.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Die Bundesrepublik Deutschland und Australien.
  • Personen, die vorübergehend im Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates beschäftigt sind.

Was sind die Eckpunkte?

  • Dem Ergänzungsabkommen und der Durchführungsvereinbarung vom 9. Februar 2007 wird zugestimmt.
  • Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung weitere Regelungen zur Durchführung des Ergänzungsabkommens treffen.
  • Diese Regelungen können Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln umfassen.
  • Sie können auch das Ausstellen, die Vorlage und Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken regeln.

Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

Gesetzestext

Gesetzestext
Inhaltsübersicht (3)
  1. Art 1 Folgenden in Berlin am 9.
  2. Art 2
  3. Art 3

EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1Folgenden in Berlin am 9.

Februar 2007 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt: 1.dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen ("Ergänzungsabkommen"), 2.der Vereinbarung zur Durchführung des Ergänzungsabkommens vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen. Das Ergänzungsabkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Ergänzungsabkommens sowie Änderungen der Durchführungsvereinbarung vom 9. Februar 2007 in Kraft zu setzen oder in Ermangelung solcher Vereinbarungen das Nähere zu regeln. Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Ergänzungsabkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden: 1.Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln zwischen den mit der Durchführung des Ergänzungsabkommens befassten Stellen sowie zwischen diesen und den betroffenen Personen, 2.das Ausstellen, die Vorlage und Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken, 3.die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Ergänzungsabkommen genannter Stellen und Behörden.

Art 3

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)Die Tage, an denen das Ergänzungsabkommen nach seinem Artikel 16 und die Vereinbarung zur Durchführung des Ergänzungsabkommens nach ihrem Artikel 5 Abs. 1 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.