Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze 600jähriges Bestehen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer speziellen 5-Deutsche-Mark-Gedenkmünze anlässlich des 600-jährigen Bestehens der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat; Das Bayerische Hauptmünzamt München, das die Münzen prägt.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Familienrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Ausgabe einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage und den Prägeort dieser Münze.
- Das Material, die Maße und das Design der Münze.
- Das Datum, ab dem die Münze in den Verkehr gebracht wird.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat.
- Das Bayerische Hauptmünzamt München, das die Münzen prägt.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 8,35 Millionen Stück.
- Sie wird ab dem 24. Juni 1986 in den Verkehr gebracht.
- Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer, 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern, einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
Familienrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 19861986-05-20BGBl I1986, 774Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze 600jähriges Bestehen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) (+++ Textnachweis ab: 1.7.1986 +++) Münz5DMBek 1986(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlaß des 600jährigen Bestehens der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Jahre 1986 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.