Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt die Ausgabe einer neuen Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark anlässlich des 20. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes. Diese Münze soll die bisherige Max-Planck-Münze ersetzen.
Für wen: Den Bund als Herausgeber der Münze; Die Öffentlichkeit als Nutzer der Münze im Zahlungsverkehr.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Familienrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Herausgabe einer neuen 2-DM-Münze.
- Das Aussehen der Bildseite der Münze (Kopfbild Dr. Konrad Adenauer).
- Das Aussehen der Wertseite der Münze (Bundesadler, Umschrift, Jahreszahl, Münzzeichen).
- Die physikalischen Eigenschaften der Münze (Gewicht, Durchmesser, Material).
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Den Bund als Herausgeber der Münze.
- Die Öffentlichkeit als Nutzer der Münze im Zahlungsverkehr.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 2 Deutschen Mark.
- Sie zeigt auf der Bildseite das Kopfbild des ersten Bundeskanzlers Dr. Konrad Adenauer.
- Die Münze wiegt 7 Gramm und hat einen Durchmesser von 26,75 Millimeter.
- Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) mit einem Reinnickelkern.
Familienrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz2DMBek 19701970-12-10BGBl I1970, 1632Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark Münz2DMBek 1970(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) gibt der Bund aus Anlaß des 20. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark heraus. Die Münze wird in hoher Auflage nach und nach geprägt und soll die Max-Planck-Münze zu 2 Deutsche Mark ersetzen, die zu gegebener Zeit außer Kurs gesetzt wird. Mit der Ausgabe der neuen Münze wird demnächst begonnen.
Münz2DMBek 1970SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz2DMBek 1970(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1970, 1632