Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 40 Jahre Bundesrepublik Deutschland)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe einer speziellen 10-Deutsche-Mark-Gedenkmünze anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland. Es legt die Details dieser Münze fest, von ihrem Material bis zu ihrem Design.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Prägung der Münze veranlasst hat; Die Staatliche Münze Karlsruhe, die die Münze prägt.
Fristen:
- Der glatte Münzrand trägt die Inschrift "40 JAHRE FRIEDEN UND FREIHEIT".
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Familienrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Die Auflage und den Zeitpunkt der Inverkehrbringung dieser Münze.
- Die Zusammensetzung, Größe und das Gewicht der Münze.
- Das detaillierte Design der Bild- und Wertseite sowie des Münzrandes.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Prägung der Münze veranlasst hat.
- Die Staatliche Münze Karlsruhe, die die Münze prägt.
- Die Öffentlichkeit, die diese Münze ab dem 17. Mai 1989 erhalten kann.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 8,35 Millionen Stück.
- Sie besteht aus 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
- Der glatte Münzrand trägt die Inschrift "40 JAHRE FRIEDEN UND FREIHEIT".
Familienrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz10DMBek 19891989-03-30BGBl I1989, 658Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 40 Jahre Bundesrepublik Deutschland) (+++ Textnachweis ab: 11. 4.1989 +++) Münz10DMBek 1989(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 40jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1989 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.