Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Dürer-Gedenkmünze)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung informiert über die Prägung einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark, die anlässlich des 500. Geburtstages von Albrecht Dürer herausgegeben wurde. Sie beschreibt detailliert das Aussehen und die Eigenschaften dieser Gedenkmünze.
Für wen: Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung herausgibt; Personen, die diese 5-DM-Gedenkmünze erhalten oder verwenden.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Familienrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) zum Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage und den Prägeort dieser Münze.
- Das Datum, ab dem die Münzen in den Verkehr gebracht werden.
- Die genaue Gestaltung und Zusammensetzung der Münze.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung herausgibt.
- Personen, die diese 5-DM-Gedenkmünze erhalten oder verwenden.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 8 Millionen Stück und wurde im Bayerischen Hauptmünzamt geprägt.
- Die Münzen werden ab dem 12. Dezember 1972 in den Verkehr gebracht.
- Sie besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Familienrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 19721972-11-15BGBl I1972, 2083Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Dürer-Gedenkmünze) Münz5DMBek 1972(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß der 500. Wiederkehr des Geburtstages von Albrecht Dürer eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte im Bayerischen Hauptmünzamt, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
Münz5DMBek 1972SchlußformelDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen Münz5DMBek 1972(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1972, 2084