Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Johann Wolfgang von Goethe)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark anlässlich des 150. Todestages von Johann Wolfgang von Goethe. Sie legt die Details dieser Gedenkmünze fest, von ihrer Auflage bis zu ihrem Aussehen.
Für wen: Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt; Das Bayerische Hauptmünzamt München, das die Münzen prägt.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Familienrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage und den Prägeort dieser Münze.
- Das Material, die Maße und das Design der Münze.
- Den Zeitpunkt, ab dem die Münze in den Verkehr gebracht wird.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt.
- Das Bayerische Hauptmünzamt München, das die Münzen prägt.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 8,35 Millionen Stück.
- Die Münze wird ab dem 7. Dezember 1982 in den Verkehr gebracht.
- Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer, 25 Prozent Nickel) mit einem Reinnickelkern, hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
Familienrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 1982-111982-11-05BGBl I1982, 1517Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Johann Wolfgang von Goethe) Münz5DMBek 1982-11(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 150. Wiederkehr des Todestages von Johann Wolfgang von Goethe eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.
Münz5DMBek 1982-11SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1982-11(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1982, 1517