Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 200 Jahre Brandenburger Tor)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und Ausgabe einer speziellen 10-Deutsche-Mark-Gedenkmünze anlässlich des 200-jährigen Bestehens des Brandenburger Tores. Sie legt die Details dieser Münze fest, von ihrem Nennwert bis zu ihrem Design.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat; Die Münze Berlin, die die Prägung durchführt.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Familienrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Ausgabe einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Die Auflage, Prägestätte und das Inverkehrbringen dieser Münze.
- Die genaue Zusammensetzung, Größe und das Gewicht der Münze.
- Das detaillierte Design der Bildseite, Wertseite und des Münzrandes.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat.
- Die Münze Berlin, die die Prägung durchführt.
- Die Öffentlichkeit, die die Münze ab dem 18. Dezember 1991 in den Verkehr gebracht bekommt.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 8,85 Millionen Stück.
- Sie besteht aus 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
- Der glatte Münzrand trägt die Inschrift "DEUTSCHLAND EINIG VATERLAND" und drei fünfzackige Sterne.
Familienrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz10DMBek 1991-111991-11-07BGBl I1991, 2134Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 200 Jahre Brandenburger Tor) (+++ Textnachweis ab: 29.11.1991 +++) Münz10DMBek 1991-11(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 200jährigen Bestehen des Brandenburger Tores eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,85 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Münze Berlin.
Münz10DMBek 1991-11SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz10DMBek 1991-11(XXXX)Abbildung der Münze(Fundstelle: BGBl. I 1991, 2134)