Proklamation des Bundespräsidenten
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Proklamation des Bundespräsidenten erklärt den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Sie dient dazu, die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten und zukünftige Generationen zur Wachsamkeit zu mahnen.
Für wen: Alle Bürger, die zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus aufgerufen sind; Künftige Generationen, die zur Wachsamkeit gemahnt werden sollen.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Sozialversicherung
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Erklärung des 27. Januar als Gedenktag.
- Die Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
- Das Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes.
- Die Mahnung künftiger Generationen zur Wachsamkeit.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Alle Bürger, die zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus aufgerufen sind.
- Künftige Generationen, die zur Wachsamkeit gemahnt werden sollen.
Was sind die Eckpunkte?
- Der 27. Januar wird zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt.
- Die Proklamation erfolgte im Jahr 1995, dem 50. Jahrestag des Kriegsendes.
- Das Konzentrationslager Auschwitz, befreit am 27. Januar 1945, steht symbolhaft für den Terror.
- Die Erinnerung soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.
Sozialversicherung
Gesetzestext
Gesetzestext
NSOpferBPräsProk1996-01-03BGBl I1996, 17Proklamation des Bundespräsidenten (+++ Textnachweis ab: 16.1.1996 +++) NSOpferBPräsProk(XXXX)1995 jährte sich zum 50. Mal das Ende des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. In diesem Jahr haben wir uns in besonderer Weise der Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes erinnert und der Millionen Menschen gedacht, die durch das nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden. Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27. Januar 1945 befreit wurde und in dem vor allem solche Menschen litten, die der Nationalsozialismus planmäßig ermordete oder noch vernichten wollte.Die Erinnerung darf nicht enden; sie muß auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.Ich erkläre den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Der Bundespräsident