Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung informiert über amtliche Prüf- und Gewährzeichen, die in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik verwendet werden. Sie ergänzt frühere Veröffentlichungen zu diesem Thema.
Für wen: Personen oder Unternehmen, die mit Waren aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik handeln, die diese Zeichen tragen; Jeder, der sich über die Gültigkeit und Bedeutung dieser spezifischen Prüf- und Gewährzeichen informieren möchte.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Sozialversicherung
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Amtliche Prüf- und Gewährzeichen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik.
- Spezifische Zeichen wie CSN und ESC.
- Amtliche tschechoslowakische Prägezeichen für Platin-, Gold- und Silberarbeiten.
- Regelungen für alte Arbeiten und Arbeiten ausländischer Herkunft in Bezug auf Prägezeichen.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Personen oder Unternehmen, die mit Waren aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik handeln, die diese Zeichen tragen.
- Jeder, der sich über die Gültigkeit und Bedeutung dieser spezifischen Prüf- und Gewährzeichen informieren möchte.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Zeichen CSN und ESC sind Prüf- und Gewährzeichen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik.
- Es gibt amtliche tschechoslowakische Prägezeichen für Platin-, Gold- und Silberarbeiten.
- Separate Prägezeichen existieren für Platin, Gold und Silber.
- Es gibt spezielle Regelungen für alte Arbeiten und für Arbeiten ausländischer Herkunft.
Sozialversicherung
Gesetzestext
Gesetzestext
§4
CSKBek1970-12-01BGBl I1970, 1558Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 4.12.1970 +++)
§4CSKBek(XXXX)
- Januar 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1, 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom
- Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 821), werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik eingeführt sind.
§4CSKBek
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
§4CSKBek
Anlage(Fundstelle: BGBl. I 1970, 1559)1.Prüf- und Gewährzeichen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Repbublik die Zeichen CSN und ESCPrüfzeichenGewährzeichen
Das Zeichen CSNDas Zeichen ESC 2.Amtliche tschechoslowakische Prägezeichen für Platin-, Gold- und Silberarbeitena) Platin
b) Gold
c) Silber
d) Alte Arbeiten PlatinGold SilberAusfuhr
e) Arbeiten ausländischer Herkunft PlatinGold Silber