Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens
Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt das Asylverfahren neu und ersetzt dabei ältere Vorschriften.
Was es regelt
- Die Neuregelung des Asylverfahrens.
- Das Inkrafttreten des Gesetzes.
- Übergangsregelungen für Asylanträge in einem bestimmten Zeitraum.
- Die Ersetzung aufgehobener Vorschriften durch die neuen Bestimmungen.
Wen es betrifft
- Ausländer, die einen Asylantrag stellen.
- Die Länder, auf die Asylbewerber verteilt werden.
Eckpunkte
- Das Gesetz ist am 1. Juli 1992 in Kraft getreten.
- Für Ausländer, die zwischen dem 1. Juli 1992 und dem 31. März 1993 einen Asylantrag gestellt haben, richtet sich die Verteilung auf die Länder nach A. Nummer 14.
- Verweise auf alte, aufgehobene Vorschriften gelten nun für die entsprechenden neuen Vorschriften dieses Gesetzes.
Gesetzestext
Gesetzestext
Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens Art. 1: AsylVfG 1992 26-7
(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1992 +++)
EingangsformelDer Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art 1Asylverfahrensgesetz (Asyl
VfG)-
(XXXX) Art 2 und Art 3(weggefallen)-
Art 4Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
Art 5Übergangsregelungen
A. B.Übergangsvorschrift zu A.:Bei Ausländern, die in der Zeit vom
- Juli 1992 bis zum
- März 1993 einen Asylantrag gestellt haben, richtet sich die Verteilung auf die Länder nach A. Nummer 14.
Art 6
-
Art 7Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.