Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2010
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz legt die Höhe der monatlichen Regelleistung fest, die ab dem 1. Juli 2010 an bestimmte Personen gezahlt wird. Es handelt sich um eine Bekanntmachung gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
Für wen: Personen, die alleinstehend sind; Personen, die alleinerziehend sind.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Sozialversicherung
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
- Die Gültigkeitsdauer dieser Regelleistung ab einem bestimmten Datum.
- Die spezifische Höhe des monatlichen Betrags.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Personen, die alleinstehend sind.
- Personen, die alleinerziehend sind.
- Personen, deren Partner minderjährig ist.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Regelleistung beträgt 359 Euro.
- Dieser Betrag gilt ab dem 1. Juli 2010.
- Die Grundlage ist § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
Sozialversicherung
Gesetzestext
Gesetzestext
§20
Abs2Bek 20102010-06-07BGBl I2010, 820Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2010 (+++ Textnachweis ab: 25.6.2010 +++)
§20Abs2Bek 2010(XXXX)
Nach § 20 Absatz 4 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom
- Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), der durch Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b des Gesetzes vom
- Juli 2006 (BGBl. I S. 1706) geändert worden ist, wird hiermit Folgendes bekannt gegeben:
Die Höhe der monatlichen Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beträgt für die Zeit ab 1. Juli 2010 für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 Euro.
§20Abs2Bek 2010Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales