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Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen

Kurz gesagt

Diese Bau- und Betriebsordnung regelt den Bau und Betrieb von Pioniereisenbahnen.

Was sie regelt

  • Den Bau von Pioniereisenbahnen.
  • Den Betrieb von Pioniereisenbahnen.

Wen es betrifft

  • Betreiber von Pioniereisenbahnen.
  • Personen, die am Bau von Pioniereisenbahnen beteiligt sind.

Eckpunkte

  • Es handelt sich um fortgeltendes Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
  • Die Vorschrift ist nur mit ihrer Überschrift aufgenommen.
  • Für eine Aufhebung oder Änderung sind die in Art. 1 EinigVtr genannten Länder zuständig.
Gesetzestext
Gesetzestext

BauBetrPEOBOP1979-02-15Bau- und Betriebsordnung für PioniereisenbahnenIm beigetretenen Gebiet fortgeltendes Recht der ehem. Deutschen Demokratischen Republik gem. Anlage II Kap. XI Sachg. A Abschn. III Nr. 3 nach Maßgabe d. Art. 9 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1222 mWv 3.10.1990 mit der Maßgabe, daß für eine Aufhebung oder Änderung die in Art. 1 EinigVtr genannten Länder zuständig sind; die Vorschr. ist daher nur mit ihrer Überschrift aufgenommen.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.