Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen
Kurz gesagt
Diese Bau- und Betriebsordnung regelt den Bau und Betrieb von Pioniereisenbahnen.
Was sie regelt
- Den Bau von Pioniereisenbahnen.
- Den Betrieb von Pioniereisenbahnen.
Wen es betrifft
- Betreiber von Pioniereisenbahnen.
- Personen, die am Bau von Pioniereisenbahnen beteiligt sind.
Eckpunkte
- Es handelt sich um fortgeltendes Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
- Die Vorschrift ist nur mit ihrer Überschrift aufgenommen.
- Für eine Aufhebung oder Änderung sind die in Art. 1 EinigVtr genannten Länder zuständig.
Gesetzestext
Gesetzestext
BauBetrPEOBOP1979-02-15Bau- und Betriebsordnung für PioniereisenbahnenIm beigetretenen Gebiet fortgeltendes Recht der ehem. Deutschen Demokratischen Republik gem. Anlage II Kap. XI Sachg. A Abschn. III Nr. 3 nach Maßgabe d. Art. 9 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1222 mWv 3.10.1990 mit der Maßgabe, daß für eine Aufhebung oder Änderung die in Art. 1 EinigVtr genannten Länder zuständig sind; die Vorschr. ist daher nur mit ihrer Überschrift aufgenommen.