§ 106a StGB
Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Vierter Abschnitt – Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
(weggefallen)-
Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 105Nötigung von Verfassungsorganen
- § 106Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
- § 106bStörung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans
- § 107Wahlbehinderung
- § 107aWahlfälschung
- § 107bFälschung von Wahlunterlagen
- § 107cVerletzung des Wahlgeheimnisses
- § 108Wählernötigung
- § 108aWählertäuschung
- § 108bWählerbestechung
- § 108cNebenfolgen
- § 108dGeltungsbereich
- § 108eBestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
- § 108fUnzulässige Interessenwahrnehmung