Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz ist ein Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Union und Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt. Es regelt die Details der Überstellung von Personen, die sich unbefugt aufhalten.
Für wen: Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Armenien; Personen mit unbefugtem Aufenthalt, die rücküberstellt werden.
Auf einen Blick
- Land
- Österreich
- Rechtsgebiet
- Ausländer- und Asylrecht
- Quelle
- ris.bka.gv.at
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Durchführung des Abkommens über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.
- Die Erfassung personenbezogener Daten für die Überstellung.
- Die Art, das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Überstellung.
- Angaben zum Gesundheitszustand und zu Sicherheitsmaßnahmen bei der Überstellung.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Armenien.
- Personen mit unbefugtem Aufenthalt, die rücküberstellt werden.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Überstellungsinformationen sind gemäß Artikel 5 des Protokolls zu erfassen.
- Es müssen der vollständige Name und das Geburtsdatum der Person angegeben werden.
- Die Art der Überstellung (Luft- oder Landweg) sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Überstellung sind festzuhalten.
- Angaben zum Gesundheitszustand und zu eventuellen Sicherheitsmaßnahmen am Bestimmungsort sind erforderlich.
Ausländer- und Asylrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien) KundmachungsorganBGBl. III Nr. 59/2024Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2024, TypVertrag – Armenien §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins Inkrafttretensdatum01.05.2024 Index49/06 Schubverkehr TextAnhang INFORMATIONEN ZUR ÜBERSTELLUNGGemäß Artikel 5 des Protokolls zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Armenien über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.
PERSONENBEZOGENE DATEN UND DETAILS DER ÜBERSTELLUNG1. Vollständiger Name (Nachname unterstreichen): ..............................................................................................