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§ 1078 ABGB – Umfang des Vorkaufsrechts

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von dem Kaufvertrage · nichtamtliche Überschrift

Das Vorkaufsrecht läßt sich auf andere Veräußerungsarten ohne eine besondere Verabredung nicht ausdehnen.

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Rechtsprechung zu § 1078 ABGB

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2022-12-05
2019-11-27

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.