§ 1162c ABGB – Beiderseitiges Verschulden an vorzeitiger Auflösung
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von Bestand- Erbpacht- und Erbzins-Verträgen · nichtamtliche Überschrift
Trifft beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt.
Rechtsprechung zu § 1162c ABGB
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2024-04-25
2018-08-30
2013-01-24
2010-03-24