Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 1308 ABGB – Ausschluss des Ersatzanspruchs bei Veranlassung durch Zurechnungsunfähige

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Dreyßigstes Hauptstück – Von dem Rechte des Schadensersatzes und der Genugthuung · nichtamtliche Überschrift

Wenn Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, oder Unmündige jemanden beschädigen, der durch irgendein Verschulden hierzu selbst Veranlassung gegeben hat, so kann er keinen Ersatz ansprechen.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 1308 ABGB

7
2013-05-08
1994-04-28
1994-04-28
1981-09-10
1974-01-15
1972-12-06
1967-09-07

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.