Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius
(1)Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.
(2)Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
(3)Soweit in der Folge der Begriff des Unternehmers verwendet wird, erfasst er Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen.

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Rechtsprechung zu § 1 UGB

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2025-12-09
2025-10-08
2025-02-27
2025-02-27

Verweise auf diese Vorschrift

6

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.