Bußgeldbescheid einer Behörde – Einspruch
Gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach prüft die Behörde erneut; hilft sie nicht ab, entscheidet das Amtsgericht. Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Ahndung können überprüft werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Schritte
Stand
08.07.2026
Frist
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen.
Was tun
- Bußgeldbescheid und Zustellungsdatum prüfen.
- Sachverhalt und rechtliche Grundlage der Ordnungswidrigkeit kontrollieren.
- Fristgerecht schriftlich oder zu Protokoll Einspruch einlegen.
- Einspruch begründen und Nachweise vorlegen.
Worauf achten
- Wird die Zwei-Wochen-Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.
- Bei erfolglosem Einspruch können zusätzliche Kosten entstehen.
- Das Gericht kann die Geldbuße unter Umständen auch anders bemessen.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz regelt, was eine Ordnungswidrigkeit ist und wie diese geahndet werden.
Häufige Fragen
2
Wie wehre ich mich gegen ein Bußgeld?
Mit Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung; hilft die Behörde nicht ab, entscheidet das Amtsgericht.
Welche Frist gilt?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Ordnungswidrigkeitenrecht / Straßenverkehr (BKatV, OWiG)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)