Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Geschwindigkeitsüberschreitung – Bußgeldbescheid

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung richten sich Geldbuße, Punkte und Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Messverfahren und Ordnungsmäßigkeit der Messung können überprüft werden.

Ordnungswidrigkeitenrecht / Straßenverkehr (BKatV, OWiG)

Das Wichtigste auf einen Blick

Frist
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll einzulegen.
Rechtsgebiet
Ordnungswidrigkeitenrecht / Straßenverkehr (BKatV, OWiG)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Frist

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll einzulegen.

Was tun

  1. Bußgeldbescheid und Zustellungsdatum prüfen.
  2. Messverfahren, Toleranzabzug und Fahreridentität kontrollieren.
  3. Fristgerecht Einspruch einlegen.
  4. Bei drohendem Fahrverbot Ausnahmen (z. B. Härtefall) prüfen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

2
Diese Verordnung regelt die Verwarnung, Geldbußen und Fahrverbote bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die im Bußgeldkatalog aufgeführt sind.
Dieses Gesetz regelt, was eine Ordnungswidrigkeit ist und wie diese geahndet werden.

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Häufige Fragen

2
Wie lange habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Kann ich das Messergebnis anzweifeln?

Ja, Messverfahren, Toleranzabzug und Zuordnung des Fahrers können überprüft werden.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

Mein Dokument prüfen →RechtsratgeberStartseite des Landes

Stand: · Quellen: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

Die Erklärungen werden aus dem amtlichen Gesetzestext erzeugt und sind orientierend; verbindlich ist stets der volle Wortlaut der Vorschrift, auf den jede Seite verlinkt. Europaius bietet Rechtsinformationen, keine Rechtsdienstleistungen.