Einspruch gegen den Strafbefehl
Mit einem Strafbefehl kann in einfachen Fällen ohne Hauptverhandlung eine Strafe festgesetzt werden. Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; der Einspruch kann auf bestimmte Punkte (etwa die Höhe der Tagessätze) beschränkt werden. Es kommt dann zur Hauptverhandlung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll einzulegen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Strafverfahrensrecht (StPO)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Frist
Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll einzulegen.
Was tun
- Strafbefehl und Zustellungsdatum prüfen.
- Entscheiden, ob unbeschränkt oder beschränkt (z. B. nur Rechtsfolgen) Einspruch eingelegt wird.
- Fristgerecht Einspruch einlegen.
- Auf die Hauptverhandlung vorbereiten und Verteidigung einschalten.
Worauf achten
- Ohne fristgerechten Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
- In der Hauptverhandlung kann das Gericht auch anders entscheiden.
- Ein unbeschränkter Einspruch eröffnet die vollständige Überprüfung.
Rechtsgrundlage
2
Dieses Gesetz, die Strafprozessordnung, regelt das Verfahren bei der Verfolgung von Straftaten und der Vollstreckung von Strafen.
Dieses Gesetz regelt, was eine Ordnungswidrigkeit ist und wie diese geahndet werden.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Einspruch gegen den Strafbefehl und anschließende Hauptverhandlung
Wirkung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl
Beschränkter Einspruch gegen einen Strafbefehl
Häufige Fragen
2
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls.
Kann ich nur die Strafhöhe angreifen?
Ja, der Einspruch kann auf einzelne Punkte wie die Höhe der Tagessätze beschränkt werden.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
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