Testament richtig errichten
Ein Testament kann eigenhändig (vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift) oder notariell errichtet werden. Bestimmte nahe Angehörige haben unabhängig vom Testament einen Pflichtteilsanspruch. Formfehler können zur Unwirksamkeit führen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Erbrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Zwischen eigenhändigem und notariellem Testament wählen.
- Bei eigenhändigem Testament vollständig handschriftlich verfassen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
- Erben, Vermächtnisse und Ersatzregelungen klar bestimmen.
- Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger berücksichtigen.
Worauf achten
- Ein nicht vollständig handschriftliches eigenhändiges Testament ist formunwirksam.
- Pflichtteilsberechtigte können ihren Anteil trotz Enterbung verlangen.
- Unklare Formulierungen führen zu Auslegungsstreit.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Pflichtteilsanspruch des Abkömmlings
Verzicht auf den Pflichtteil in notarieller Form
Gemeinschaftliches Testament und Pflichtteil
Häufige Fragen
2
Kann ich mein Testament selbst schreiben?
Ja, als eigenhändiges Testament – es muss vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift verfasst sein.
Kann ich Angehörige vollständig enterben?
Nahe Angehörige haben regelmäßig einen Pflichtteilsanspruch, der auch bei Enterbung besteht.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Erbrecht (BGB)
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Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
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