Vom Vertrag zurücktreten oder widerrufen
Ob Sie sich von einem Vertrag lösen können, hängt davon ab, ob ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Rücktritt setzt regelmäßig eine Pflichtverletzung und meist eine erfolglose Fristsetzung voraus; das Widerrufsrecht besteht vor allem bei Verbraucherverträgen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Vertragsrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Vertragstyp prüfen: Rücktrittsrecht (z. B. wegen Mangels) oder Widerrufsrecht (Verbrauchervertrag)?
- Bei Rücktritt regelmäßig zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
- Erklärung schriftlich und beweisbar abgeben (Rücktritt bzw. Widerruf).
- Empfangene Leistungen Zug um Zug zurückgewähren.
Worauf achten
- Ohne wirksamen Rücktritts- oder Widerrufsgrund bleiben Sie an den Vertrag gebunden.
- Fehlt eine erforderliche Fristsetzung, kann der Rücktritt unwirksam sein.
- Fristen für Widerruf und Rücktrittserklärung sind zu beachten.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Auslegung eines Widerrufs als Rücktritt vom Kaufvertrag
Rücktritt von einem bereits vollzogenen Vertrag
Belehrung über das Recht zu Rücktritt bzw. Widerruf
Häufige Fragen
2
Was ist der Unterschied zwischen Rücktritt und Widerruf?
Rücktritt setzt meist eine Pflichtverletzung voraus; das Widerrufsrecht steht Verbrauchern grundlos zu, vor allem bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.
Muss ich vor dem Rücktritt eine Frist setzen?
In der Regel ja – bei Leistungsstörungen ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)
Kaufrecht · Gewährleistung (BGB)