Approbationsordnung für Apotheker
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung, die notwendig sind, um in Deutschland die Approbation als Apotheker zu erhalten. Sie legt fest, welche Studienabschnitte, Praktika und Prüfungen absolviert werden müssen.
Für wen: Personen, die eine Ausbildung zum Apotheker in Deutschland anstreben; Universitäten und Landesprüfungsämter, die für die Ausbildung und Prüfung zuständig sind.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- Paragraphen
- 30
- Gerichtsentscheidungen
- 1
- Am häufigsten zitierte Vorschriften
- § 2 (1) · § 17 (1)
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Gliederung der pharmazeutischen Ausbildung in Studium, Famulatur, praktische Ausbildung und Prüfung.
- Die Inhalte und Dauer der Universitätsausbildung.
- Die Anforderungen an die Famulatur und die praktische Ausbildung.
- Die allgemeinen Vorschriften für die Pharmazeutische Prüfung, einschließlich Zulassung und Art der Prüfung.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Personen, die eine Ausbildung zum Apotheker in Deutschland anstreben.
- Universitäten und Landesprüfungsämter, die für die Ausbildung und Prüfung zuständig sind.
Was sind die Eckpunkte?
- Die pharmazeutische Ausbildung dauert insgesamt vier Jahre Studium an einer Universität, gefolgt von einer Famulatur und einer praktischen Ausbildung.
- Die Famulatur beträgt acht Wochen und muss vor dem Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung absolviert werden, davon mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke.
- Die praktische Ausbildung dauert zwölf Monate und findet nach dem Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung statt, davon sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke.
- Die Pharmazeutische Prüfung besteht aus drei Abschnitten: Der Erste Abschnitt ist schriftlich, der Zweite und Dritte Abschnitt sind mündlich.
Rechtsprechung zu dieser Vorschrift
Steuerrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Inhaltsübersicht (30)
- § 1 Gliederung der Ausbildung
- § 2 Universitätsausbildung
- § 3 Famulatur
- § 4 Praktische Ausbildung
- § 5 Landesprüfungsamt
- § 6 Meldung zur Prüfung
- § 7 Versagung der Zulassung
- § 8 Art der Prüfung
- § 9 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 10 Schriftliche Prüfungen
- § 11 Mündliche Prüfungen
- § 12 Prüfungstermine
- § 13 Rücktritt und Versäumnis
- § 14 Störung oder Täuschung
- § 15 Bestehen und Wiederholung von Prüfungen
- § 16 Zeugnisse und Mitteilungen
- § 17 Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- § 19 Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- § 20 Antrag auf Approbation
- § 21 Approbationsurkunde
- § 22 Anrechnung von Ausbildungszeiten und Prüfungen
- § 22a Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung
- § 22b Erlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung
- § 22c Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung
- § 22d Kenntnisprüfung nach § 4 Absatz 3 Satz 3 der Bundes-Apothekerordnung
- § 22e Bescheid nach § 4 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundes-Apoth
- § 23 Übergangsvorschriften
- § 24
- § 25
EingangsformelAuf Grund des § 5 der Bundes-Apothekerordnung vom
- Juni 1968 (BGBl. I S. 601), dessen Absatz 1 durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom
- Juni 1989 (BGBl. I S. 1106) neugefaßt und dessen Absatz 2 durch Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes vom
- Juli 1988 (BGBl. I S. 1077) eingefügt worden ist, sowie des § 14 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung, der durch Artikel 23 des Gesetzes vom
- Juni 1969 (BGBl. I S. 645) geändert worden ist, wird verordnet:
010Erster AbschnittDie pharmazeutische Ausbildung
§ 1Gliederung der Ausbildung
§ 2Universitätsausbildung
§ 3Famulatur
§ 4Praktische Ausbildung
020Zweiter AbschnittAllgemeine Prüfungsvorschriften
§ 5Landesprüfungsamt
§ 6Meldung zur Prüfung
- Januar oder bis zum
- Juni dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muß dem Landesprüfungsamt bis zu dem von ihm jeweils bekanntgegebenen Termin zugegangen sein.
§ 7Versagung der Zulassung
§ 8Art der Prüfung
§ 9Bewertung der Prüfungsleistungen
"sehr gut"
§ 10Schriftliche Prüfungen
§ 11Mündliche Prüfungen
§ 12Prüfungstermine
§ 13Rücktritt und Versäumnis
§ 14Störung oder Täuschung
Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder unternimmt er eine Täuschung, so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen im Benehmen mit der Prüfungskommission, die betreffende Fachprüfung oder den gesamten Prüfungsabschnitt für "nicht bestanden" erklären.
§ 15Bestehen und Wiederholung von Prüfungen
§ 16Zeugnisse und Mitteilungen
030Dritter AbschnittDie Pharmazeutische Prüfung
§ 17Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
§ 18Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
§ 19Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
040Vierter AbschnittDie Approbation
§ 20Antrag auf Approbation
§ 21Approbationsurkunde
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 16 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.
050Fünfter AbschnittErgänzende Vorschriften, Erlaubnis, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22Anrechnung von Ausbildungszeiten und Prüfungen
§ 22aErlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung
Beantragt der Antragsteller die Verlängerung der Erlaubnis, hat er dem Antrag die zuletzt erteilte Erlaubnis, falls diese von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, sowie ein amtliches inländisches Führungszeugnis und eine im Inland ausgestellte ärztliche Bescheinigung, die bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen, beizufügen. Haben die zuständigen Behörden berechtigte Zweifel an der Authentizität der in dem jeweiligen Herkunftsstaat ausgestellten Bescheinigungen und Ausbildungsnachweise, können sie von den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats eine Bestätigung der Authentizität dieser Bescheinigungen und Nachweise verlangen. § 20 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 22bErlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung
Beantragt der Antragsteller die Verlängerung der Erlaubnis, hat er dem Antrag die zuletzt erteilte Erlaubnis, falls diese von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, und die Unterlagen nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und 4 der Bundes-Apothekerordnung, die bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen, beizufügen. Haben die zuständigen Behörden berechtigte Zweifel an der Authentizität der in dem jeweiligen Herkunftsstaat ausgestellten Bescheinigungen und Ausbildungsnachweise, können sie von den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats eine Bestätigung der Authentizität sowie eine Bestätigung darüber verlangen, dass der Antragsteller die Mindestanforderungen der Ausbildung erfüllt, die in Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.
September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9) geändert worden ist, verlangt werden. § 20 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 22cEignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung
§ 22dKenntnisprüfung nach § 4 Absatz 3 Satz 3 der Bundes-Apothekerordnung
§ 22eBescheid nach § 4 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundes-Apothekerordnung
Der Bescheid nach § 4 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundes-Apothekerordnung enthält folgende Angaben: 1.das Niveau der in Deutschland verlangten Qualifikation und das Niveau der von den Antragstellerinnen und Antragstellern vorgelegten Qualifikation gemäß der Klassifizierung in Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung,2.die Fächer, bei denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden,3.eine inhaltliche Erläuterung der wesentlichen Unterschiede sowie die Begründung, warum diese dazu führen, dass der Antragsteller nicht in ausreichender Form über die in Deutschland zur Ausübung des Apothekerberufs notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, und4.eine Begründung, warum die wesentlichen Unterschiede nicht durch Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können, die der Antragsteller im Rahmen seiner Berufspraxis als Apotheker oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 5 der Bundes-Apothekerordnung erworben hat.
§ 23Übergangsvorschriften
- Oktober 2001 aufgenommen haben und den Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung für eine vor dem
- Juli 2004 stattfindende Prüfung stellen, legen diesen Prüfungsabschnitt nach den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum
- September 2001 geltenden Fassung ab. Wenn sie diesen Prüfungsabschnitt nach dem
- September 2003 bestehen, setzen sie das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung in der nach dem
- September 2001 geltenden Fassung fort.
- Oktober 2001 aufgenommen haben und den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung für eine vor dem
- Januar 2006 stattfindende Prüfung stellen, legen diesen Prüfungsabschnitt nach den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum
- September 2001 geltenden Fassung ab.
- Oktober 2001 aufgenommen haben und den Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung für eine vor dem
- Juli 2007 stattfindende Prüfung stellen, legen diesen Prüfungsabschnitt nach den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum
- September 2001 geltenden Fassung ab.
- September 2001 geltenden Fassung und die Nachweise in § 6 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 Nr. 3 dieser Verordnung in der nach dem
- September 2001 geltenden Fassung als gleichwertig anzusehen.
- September 2001 geltenden Fassung abgelegt wurde, werden im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum
- Dezember 2005, im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum
- Dezember 2006 und im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum
- Juni 2008 nach diesen Vorschriften abgelegt; danach gilt diese Verordnung in der nach dem
- September 2001 geltenden Fassung auch für solche Wiederholungsprüfungen.
§ 24
(weggefallen)
§ 25
Inkrafttreten der Verordnung und außer Kraft
tretende VorschriftenDiese Verordnung tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft.
SchlußformelDer Bundesrat hat zugestimmt. Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Anlage 1(zu § 2 Abs. 2) Stoffgebiete des Studiums der PharmazieFundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1716 - 1718 Eine Verschiebung von Unterrichtsstunden zwischen einzelnen Stoffgebieten im Umfang bis zu 42 Unterrichtsstunden je Gebiet ist möglich. Der Gesamtumfang an praktischen Übungen und Seminaren einschließlich von Vorlesungen mit Übungen oder mit Seminaren darf jeweils dadurch nicht berührt werden. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann zusätzlich zu den für die Stoffgebiete A bis I angegebenen Bescheinigungen insgesamt bis zu vier weitere Bescheinigungen verlangen. In den praktischen Übungen sind jeweils 20 Prozent praktikumbegleitende Seminare enthalten.
Stoffgebiet A Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Chemie für Pharmazeuten Stereochemie Chemische Nomenklatur Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden) Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe Gesamtumfang: 462 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 336 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 56 Unterrichtsstunden Seminaren Drei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet B Pharmazeutische Analytik Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmazeutische/Medizinische Chemie Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden) Einführung in die instrumentelle Analytik Instrumentelle Analytik Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 308 Unterrichtsstunden praktischen Übungen Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet C Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Physik für Pharmazeuten Grundlagen der Physikalischen Chemie Physikalische Übungen für Pharmazeuten Physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten Grundlagen der Arzneiformenlehre Arzneiformenlehre Pharmazeutische und medizinische Terminologie Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmazie Gesamtumfang: 280 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 140 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 14 Unterrichtsstunden Seminaren Drei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet D Grundlagen der Biologie und Humanbiologie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Allgemeine Biologie für Pharmazeuten Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen Pharmazeutische Biologie I (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen) Arzneipflanzen-Exkursionen, Bestimmungsübungen Mikrobiologie Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen) Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie Grundlagen der Anatomie und Physiologie Kursus der Physiologie Grundlagen der Biochemie Grundlagen der Ernährungslehre Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 210 Unterrichtsstunden praktischen Übungen Vier Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme
Stoffgebiet E Biochemie und Pathobiochemie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Biochemie und Molekularbiologie Grundlagen der Klinischen Chemie und der Pathobiochemie Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie Pathophysiologie/Pathobiochemie Gesamtumfang: 196 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 98 Unterrichtsstunden praktischen Übungen Eine Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet F Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik Gesamtumfang: 364 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 196 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 42 Unterrichtsstunden Seminaren Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet G Biogene Arzneistoffe Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmazeutische Biologie; Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie Biogene Arzneimittel (Phytopharmaka, Antibiotika, gentechnisch hergestellte Arzneimittel) Pharmazeutische Biologie III (Biologische und phytochemische Untersuchungen) Immunologie, Impfstoffe und Sera Gesamtumfang: 238 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 84 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 42 Unterrichtsstunden Seminaren Eine Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet H Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmazeutische/Medizinische Chemie Arzneimittelanalytik (Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen) Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und -sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte Gesamtumfang: 420 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 280 Unterrichtsstunden praktischen Übungen Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet I Pharmakologie und Klinische Pharmazie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmakologie und Toxikologie Klinische Pharmazie Krankheitslehre Pharmakotherapie Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker Gesamtumfang: 406 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 112 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 98 Unterrichtsstunden Seminaren Drei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme
Stoffgebiet K Wahlpflichtfach Seminare und praktische Übungen in einem zu den pharmazeutischen Wissenschaften gehörenden Wahlpflichtfach Gesamtumfang: 112 Unterrichtsstunden Eine Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme; Seminarveranstaltungen im Block K finden in Form von Hauptseminaren statt.
Anlage 2(zu § 6 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 Nr. 3)Bescheinigung(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1719) über die Teilnahme an der Veranstaltung .............................des Stoffgebietes .............................................Der/Die Studierende der Pharmazie .............................................hat im ................................ vom ...................................bis ................................... an der oben genannten Veranstaltungregelmäßig und erfolgreich teilgenommen. Siegel .........., den ....................... ....................................... (Unterschrift des verantwortlichen Professors/Dozenten)
Anlage 3(zu § 6 Abs. 4 Nr. 4)Bescheinigung(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1719) über die Teilnahme an der Veranstaltung .............................des Wahlpflichtfaches .........................................Der/Die Studierende der Pharmazie .............................................hat im ................................ vom ...................................bis ................................... an der oben genannten Veranstaltungregelmäßig und erfolgreich teilgenommen. Siegel .........., den ....................... ....................................... (Unterschrift des verantwortlichen Professors/Dozenten)
Anlage 4(weggefallen)
Anlage 5(zu § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3)Bescheinigung über die praktische Ausbildung(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1500) Herr/Frau........................... ist in der Zeit vom ...............bis ..................... nach § 4 der Approbationsordnung für Apothekerpraktisch ausgebildet worden.Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildungist vom ................................................................bis ......................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*) ................, den ............... Siegel oder Stempel ..................................... (Name der Ausbildungsstätte) ..................................... (Unterschrift des für die Ausbildung Verantwortlichen)----------*) Nichtzutreffendes streichen.
Anlage 6(zu § 4 Absatz 4 Satz 4 und § 6 Abs. 5 Nr. 3)Bescheinigung über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1500;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Herr/Frau ..............................................................hat an den vom ....................... bis zum .........................durchgeführten begleitenden Unterrichtsveranstaltungen in ..............teilgenommen. ................, den ............... Siegel/Stempel ..................................... (Unterschrift)
Anlage 7(zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3)Bescheinigung über die Tätigkeit als Famulus(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1501) Herr/Frau ..............................................................ist in der Zeit vom ..................... bis ..........................nach § 3 der Approbationsordnung für Apotheker in der unten bezeichnetenEinrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als Famulus tätig gewesen. Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet. Die Ausbildung istvom ....................................................................bis ......................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden. *) ................................... ..............., den .............(Bezeichnung der Ausbildungsstätte) ................................... (Unterschrift des verantwortlichen Apothekers)--------*) Nichtzutreffendes streichen.
Anlage 8(zu § 4 Abs. 4 Satz 1) Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werdenFundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1720 Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur einschließlich der Beurteilung von Herstellungsvorschriften und -verfahren; Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Fertigarzneimitteln; Planung, Überwachung und Disposition des Wareneinkaufs; technische Verfahren sowie Probleme der Lagerhaltung; Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, durch Transport und Lagerung; Beschaffung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte einschließlich Sicherheitsaspekten; Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, insbesondere über die sachgemäße Aufbewahrung, Anwendung, Inkompatibilitäten und Wechselwirkungen sowie die Gefahren des Dauergebrauchs und Missbrauchs von Arzneimitteln;
Kommunikationstechniken für den Umgang mit Gesunden, Patienten und deren Angehörigen, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe; Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle; Angewandte Pharmakotherapie; Arzneimittelauswahl in der Selbstmedikation; besondere Therapierichtungen; Grenzen der Selbstmedikation; Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie; Pharmazeutische Betreuung; apothekenübliche Dienstleistungen; Blut und Blutprodukte; Krankenhaushygiene; Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Vergleichende Beurteilung von Produkten für die Säuglings- und Kinderernährung; vergleichende Beurteilung von Ernährungsmaßnahmen einschließlich diätetischer Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel; vergleichende Beurteilung von Produkten zur enteralen und parenteralen Ernährung;
Vergleichende Beurteilung von Produkten und Gegenständen zur Körperpflege, von apothekenüblichen Medizinprodukten sowie von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln; Besonderheiten der Tierarzneimittel; Spezielle Aspekte der Gesundheitsförderung; Unfallverhütung in der Apotheke und in pharmazeutischen Betrieben einschließlich des sachgerechten Umgangs mit Gefahrstoffen, Zytostatika, Radiopharmaka und radioaktiven Diagnostika; allgemeine Maßnahmen bei Unfällen und Vergiftungen (Erste Hilfe); Betriebswirtschaft für Apotheker unter Berücksichtigung des Handelsrechts, des Steuerrechts und des kaufmännischen Rechnungswesens; Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Apothekers; Allgemeine Rechtskunde, Berufsrecht;
Rechtsvorschriften für den Apothekenbetrieb, den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, diätetischen Lebensmitteln, Produkten zur Körperpflege, Gefahrstoffen und Pflanzenschutzmitteln; Heilmittelwerberecht; Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes; Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie auf internationaler Ebene; Pharmazeutische Organisationen und Einrichtungen; Einführung in die Sozialgesetzgebung und das Sozialversicherungswesen.
Anlage 9(zu § 11 Abs. 6 Satz 1)Niederschrift über die mündliche Prüfung im Zweiten/Dritten *) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in dem Fach .......................(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1503;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Herr/Frau ............................, geboren am .....................in ................, ist am ............ in ............ geprüft worden.Gegenstand der Prüfung ......................................................................................................................... Bemerkungen ++)................................................................................................................................................Er/Sie hat die mündliche Prüfung mit der Note ....................bestanden/nicht bestanden. *) ................................. ................., den.............. ................................. .................................... (Unterschrift des Vorsitzenden der................................. Prüfungskommission +++)) (Unterschrift(en) des/der Prüfer(s) *)) ................................. ....................................(Unterschrift des Beisitzers) (Unterschrift des Protokollführers)--------*)Nichtzutreffendes streichen.++)Hier ist auch zu vermerken, ob und gegebenenfalls um die wievielte Wiederholungsprüfung es sich handelt oder gegebenenfalls, aus welchen Gründen die Prüfung nicht bestanden worden ist.+++)Dies gilt für den Dritten Prüfungsabschnitt und für den Fall, daß der Vorsitzende an einer Prüfung des Zweiten Prüfungsabschnittes teilnimmt.
Anlage 10(zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behördein ................................ Zeugnis über den Ersten/Zweiten/Dritten *) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Herr/Frau..........................., geboren am .......................in ..................., hat am ................. in ................ denErsten/Zweiten/Dritten *) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nachder Approbationsordnung für Apotheker mit der Note .....................(..............) bestanden. Zahlenwert ..................., den ............ Siegel der ausstellenden Behörde ..................................... (Unterschrift) --------*) Nichtzutreffendes streichen.
Anlage 11(zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behördein ................................. Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung Herr/Frau .........................., geboren am .......................in ...................., hat die Pharmazeutische Prüfung mit der Gesamtnote ............... (..............) bestanden. Zahlenwert ..................., den ............ Siegel der ausstellenden Behörde ..................................... (Unterschrift)
Anlage 12(zu § 17 Abs. 2 Satz 3) Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen in den einzelnen Fächern des Ersten PrüfungsabschnittsFundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 I.
Allgemeine, anorganische und organische Chemie 100 Fragen II.
Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie 100 Fragen III.
Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre 80 Fragen IV.
Grundlagen der pharmazeutischen Analytik 80 Fragen
Anlage 13(zu § 17 Abs. 3) Prüfungsstoff des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen PrüfungFundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 I.Allgemeine, anorganische und organische ChemieGrundbegriffe und -gesetze der Chemie; Atombau und Periodensystem der Elemente; chemische Bindung, zwischenmolekulare Bindungskräfte, Lösungen und heterogene Systeme; Thermodynamik chemischer Reaktionen sowie Reaktionskinetik; chemisches Gleichgewicht; Säure/Base- und Redox-Systeme; Stöchiometrie chemischer Reaktionen;Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften und Reaktivität von Elementen des Periodensystems und ihrer Verbindungen sowie deren Herstellung; allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe; Summenformeln und Geometrie wichtiger Verbindungen; Nomenklatur;Bindungsarten und ihre theoretischen Grundlagen; Reaktionsgleichungen und -mechanismen;
Grundlagen der Stereochemie; Chemie funktioneller Gruppen und Stoffklassen sowie ihre Herstellung und Eigenschaften; Summen-, Struktur- und Stereoformeln; Eigenschaften und Reaktivität von Synthetika und Naturstoffen; chemische Grundlagen von synthetischen Polymeren und Biopolymeren; Nomenklatur. II.Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der HumanbiologieGrundlagen der Zytologie und Histologie; Grundprinzipien und molekulare Grundlagen des Stoffwechsels und der Genetik; Merkmale, systematische Einteilung und Physiologie von Pflanzen und Mikroorganismen unter besonderer Berücksichtigung pharmazeutisch und medizinisch wichtiger Organismen; Vieren;Grundlagen der Anatomie und Morphologie von Pflanzen; ökologische Grundbegriffe; drogenkundliche und mikrobiologische Grundbegriffe und Techniken; wichtige Arznei- und Giftpflanzen;
Stammpflanzen gebräuchlicher Drogen;Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau des menschlichen Körpers, seine Organe und Gewebe; Funktion von Organen und Organsystemen unter Einschluss von Regulationsmechanismen und zellbiologischen Aspekten; Grundzüge des Immunsystems; Fortpflanzungsorgane und deren Funktion, Schwangerschaft; Zusammensetzung und Umfang normaler Ernährung. III.Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der ArzneiformenlehreGrundbegriffe und Maßsysteme der Physik; Grundgesetze der Mechanik fester Körper, Flüssigkeiten und Gase; Aggregatzustände und deren Änderungen; Phasensysteme; Grenzflächenerscheinungen; Grundlagen der Thermodynamik und -kinetik; Kinetik der Diffusion und Verteilung;
Grundlagen der Elektrizitätslehre einschließlich Elektrochemie; Grundlagen der Optik, Schwingungs- und Wellenlehre; Aufbau und Eigenschaften der Atome und Moleküle; Grundlagen der Radioaktivität und Isotopenanwendung; physikalische Grundlagen von Messverfahren jeweils unter Berücksichtigung der Belange der Pharmazie;Allgemeine Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln; Grundoperationen; Rezepturarzneimittel; homöopathische Zubereitungen. IV.Grundlagen der pharmazeutischen AnalytikDie in der pharmazeutischen Analytik gebräuchlichen, grundlegenden Methoden; Grundlage, Arbeitsweisen und Anwendung klassischer qualitativer und quantitativer Verfahren zur Analyse von Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Schadstoffen (Kationen, Anionen und Neutralstoffen) einschließlich der Arzneibuch-Methoden;
Analytik funktioneller Gruppen organischer Verbindungen;Instrumentelle pharmazeutische Analysenverfahren einschließlich spurenanalytischer Verfahren: Grundlagen, Arbeitsweisen und Anwendungen elektrochemischer, thermoanalytischer, radiochemischer, chromatographischer, optischer und spektroskopischer Verfahren zur qualitativen (Identifizierung und Strukturaufklärung) und quantitativen Analyse; Validierung von Analysenverfahren; Qualitätssicherung.
Anlage 14(zu § 18 Abs. 3) Prüfungsstoff des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen PrüfungFundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1722 - 1723 I.Pharmazeutische/Medizinische ChemieStruktur, Stereochemie, gebräuchliche Darstellung oder Gewinnung, Entwicklung (insbesondere rationale Arzneistoffentwicklung), Eigenschaften, Stabilität und Analytik (Identität, Reinheit, Gehalt) von synthetischen, partial-synthetischen und natürlichen Wirkstoffen, Suchtstoffen, Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Schadstoffen sowie Bioziden und sonstigen Xenobiotika; Radiopharmaka, Synthese und Qualitätskontrolle sterisch einheitlicher optisch aktiver Arzneistoffe; Bioreaktivität und Biotransformation der Wirkstoffe und Xenobiotika;Qualitative und quantitative Beziehungen zwischen Struktur und pharmakokinetischen sowie pharmakodynamischen Eigenschaften der Wirkstoffe einschließlich stereochemischer Einflüsse;Chemische, physikalisch-chemische, physikalische, radiochemische und biochemische Methoden der Arzneibücher und der entsprechenden harmonisierten Normen für Medizinprodukte, Struktur und Funktion wichtiger Reagenzien; andere physikalische, physikalisch-chemische, chemische, radiochemische und biochemische Methoden zur Untersuchung von Stoffen, die bei der Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden;
Anwendung und Validierung von Verfahren zur Qualitätskontrolle der Wirkstoffe und Hilfsstoffe; Qualitätssicherungsmaßnahmen im analytischen Labor;Chemische Toxikologie und Umgang mit Gefahrstoffen und anderen Wirkstoffen; Umweltanalytik (Wasser, Boden, Luft); Grundlagen der Biochemie (einschließlich pharmazeutisch-chemischer Aspekte der Gen- und Biotechnologie) sowie der physiologischen, klinischen und ökologischen Chemie; Methoden zur Untersuchung von Körperflüssigkeiten und Interpretation der Ergebnisse; Arzneimittel- und Metabolitenanalytik, auch in biologischen Materialien; pharmazeutisch-chemische Aspekte von Sera, Impfstoffen und der Immunologie;Pharmazeutisch-chemische Untersuchungen von Fertigarzneimitteln, wie Auftrennung und Isolierung von Wirk- und Hilfsstoffen sowie deren Analyse; pharmazeutisch-chemische Aspekte der Haupt-, Neben- und Wechselwirkungen und Inkompatibilitäten von Fertigarzneimitteln;
Nomenklatur und Terminologie der Wirk- und Hilfsstoffe, einschließlich stereochemischer Aspekte; II.Pharmazeutische BiologieGebräuchliche Arzneipflanzen, Drogen und Phytopharmaka; deren Gewinnung, Inhaltsstoffe, Wirkung, therapeutische Anwendung sowie deren pharmazeutische und klinische Beurteilung; Erkennung, Reinheits- und Qualitätsprüfung von Drogen; analytische Verfahren zur Untersuchung und Standardisierung von pflanzlichen Ausgangsstoffen und Fertigpräparaten; Isolierungsverfahren von Naturstoffen;Gebräuchliche Antibiotika und biogene Zytostatika; deren Gewinnung, Wirkmechanismen und therapeutische Anwendung; Mechanismen der Resistenzentwicklung;Grundprinzipien der Biosynthese von pflanzlichen und mikrobiellen Naturstoffen;Biochemie und Klinische Chemie;
Grundlagen der Immunologie; Einsatz immunologischer und enzymatischer Methoden in Analytik und Diagnostik;Herstellung, Prüfung und Anwendung von Impfstoffen, Immunglobulinen und Immunsera; Blutprodukte;Molekularbiologische Arbeitstechniken, gentechnologische Verfahren zur Gewinnung von Arzneistoffen; Gentherapeutika;Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen. III.Pharmazeutische Technologie/BiopharmazieEntwicklung, Herstellung, Eigenschaften, Prüfung und biopharmazeutische Beurteilung von Arzneiformen; moderne Arzneistoffabgabesysteme; gewebe- und organspezifische Applikationsformen, Besonderheiten von Arzneimitteln mit bio- und gentechnisch hergestellten Arzneistoffen und von Zytostatikazubereitungen;
Aufbauprinzip, Zusammensetzung, Handhabung und Gebrauchseigenschaften von Fertigarzneimitteln; spezielle Dosiersysteme;Anforderungen der Arzneibücher an Arzneizubereitungen; Arzneiformen des Homöopathischen Arzneibuchs;Eigenschaften, Prüfung und Beurteilung der zur Herstellung von Arzneimitteln notwendigen Grund- und Hilfsstoffe sowie gebräuchlicher Wirkstoffe und Packmittel;Pharmazeutisch-technologische Grundoperationen, Verfahrenstechnik, Maschinen, Regelungstechnik;Biopharmazie, Applikationswege und Resorptionsorte, pharmakokinetische Grundlagen für die Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln, Bioverfügbarkeit, Bioäquivalenzprüfung und -beurteilung, in-vitro/in-vivo Korrelation;Qualitätssicherung bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln einschließlich statistischer Methoden; rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung, Validierung, Inprozess- und Endkontrollen;Stabilität und Stabilisierung von Arzneimitteln;
Inkompatibilitäten und Wechselwirkungen;Blutersatzmittel sowie Blut und dessen Zubereitungen, Sera und Impfstoffe;Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden. IV.Pharmakologie und ToxikologieMakroskopische, mikroskopische, pathobiochemische sowie funktionelle Veränderungen an Organen und Organsystemen bei wichtigen Erkrankungen; Epidemiologie, Entstehung, Symptomatik, Verlauf, Prognose und Prävention von wichtigen Erkrankungen einschließlich solcher, die der Selbstmedikation zugänglich sind; Beurteilung von klinisch-chemischen Messergebnissen; Ernährungsmaßnahmen bei wichtigen Erkrankungen;Wirkungen von Arzneimitteln, Wirkungsmechanismus, Metabolismus, Pharmakokinetik, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Kontraindikationen und Dosierung, Gefahren durch unsachgemäße Anwendung; allgemeine Pharmakotherapie wichtiger Erkrankungen einschließlich solcher, die der Selbstmedikation zugänglich sind;
Toxikologie der Hilfs- und Schadstoffe; Methoden zur Ermittlung von pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen; Klinische Prüfung; biometrische Methoden. V.Klinische PharmazieSpezielle Pharmakotherapie; Besonderheiten der Arzneimitteltherapie in Schwangerschaft und Stillzeit, Pädiatrie, Geriatrie, bei Patienten mit eingeschränkter Organfunktion, Multimorbidität; Bedeutung von Darreichungsform und -weg für die Therapie; Dialyseverfahren; Besonderheiten bestimmter Therapieregime, insbesondere für die antiinfektive Therapie, onkologische Therapie und Supportivtherapie, die antikoagulative Therapie, Immun- und Gentherapie; Therapie von Intensivpatienten; Kriterien zur Arzneimittelbewertung;Arzneimittelanamnese;
Nutzen-Risiko-Bewertung einer Arzneimitteltherapie; Beurteilung der klinischen Relevanz unerwünschter Wirkungen, Wechselwirkungen und Inkompatibilitäten, Beurteilung von Kombinationstherapien; Ursache der Variabilität im Erfolg einer Arzneitherapie; Therapieempfehlungen anhand konkreter Patientenfälle; Therapeutisches Drug Monitoring, Umgang mit Patientenakten; Medizinprodukte zur Applikation von Arzneimitteln und zur enteralen und parenteralen Ernährung;Compliance/Non-Compliance; Grundlagen und Methoden der Pharmazeutischen Betreuung;Bezug zwischen Pharmakodynamik und Pharmakokinetik; Populationspharmakokinetik; klinische Pharmakogenetik;Mangelernährung, Energie- und Nährstoffbedarf; enterale und parenterale Ernährung;Gesundheitsökonomie, Pharmakoepidemiologie und -ökonomie, Pharmakovigilanz, Methoden zur Bestimmung der Lebensqualität, ethische Aspekte.
Anlage 15(zu § 19 Abs. 3) Prüfungsstoff des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen PrüfungFundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1724 I.Pharmazeutische PraxisGrundprinzipien der Rezeptur und Defektur; Inkompatibilitäten; Grundprinzipien der Entwicklung, Herstellung und Zulassung von Fertigarzneimitteln; Konformitätsbewertung von Medizinprodukten;Möglichkeiten der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln;Beschaffung, Dokumentation, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte;Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, insbesondere über sachgemäße Aufbewahrung und Anwendung, Neben- und Wechselwirkungen; Gefahren des Dauergebrauchs und Missbrauchs von Arzneimitteln;Aspekte der Qualitätssicherung;Angewandte Pharmakotherapie;
Arzneimittelberatung und -auswahl in der Selbstmedikation; Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie; praktische Aspekte der pharmazeutischen Betreuung; apothekenübliche Dienstleistungen;Blut und Blutprodukte;Krankenhaushygiene;Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten;Produkte für die Säuglings- und Kinderernährung sowie für Ernährungsmaßnahmen bei Erkrankungen; Nahrungsergänzungsmittel; Produkte zur enteralen und parenteralen Ernährung;Produkte und Gegenstände zur Körperpflege, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel;Gesundheitsförderung;Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Maßnahmen der Ersten Hilfe;Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Apothekenbetriebs, insbesondere Buchführung, Jahresabschluss, Rentabilität, Rationalisierung, Steuern.
II.Spezielle Rechtsgebiete für ApothekerÜberblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht; Unterscheidung zwischen Gesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschrift, Satzung;Berufsrecht für Apotheker; Ausbildung und Aufgaben der anderen Berufe in Apotheken, rechtliche Grundlagen; Kammergesetze einschließlich Berufsgerichtsbarkeit;Apothekenrecht, insbesondere Gesetz über das Apothekenwesen und Apothekenbetriebsordnung; sonstige für den Apothekenbetrieb wichtige Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten; Grundzüge der Geschichte des Apothekenwesens;Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht, insbesondere Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz und Betäubungsmittelgesetz sowie dazu erlassene Rechtsverordnungen;
Medizinprodukterecht; Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes, insbesondere Feilbieten, Werbung und Preisgefüge;Vorschriften über den Umgang und Verkehr mit Gefahrstoffen;Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie auf internationaler Ebene;Rechtliche Grundlagen für die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung, Sozialversicherungsrecht.
Anlage 16(zu § 21 Satz 1)Approbationsurkunde(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1508) Herrn/Frau ........................, geboren am ........................in ........................................., wird auf Grund des § 4 derBundes-Apothekerordnung mit Wirkung vom heutigen Tage die Approbation als Apotheker/Apothekerinerteilt. ..................., den ............ Siegel ..................................... (Unterschrift)
Anlage 17(zu § 22a Absatz 7)Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 oder Absatz 1a der Bundes-ApothekerordnungHerrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname)geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .wird gemäß § 11 Absatz 1/1a der Bundes-Apothekerordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung desApothekerberufs in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .für die Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . widerruflich erteilt.Beschränkungen und Nebenbestimmungen:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Die Erlaubnis umfasst zudem die Tätigkeit im Land . . . . . . . . . . /in den Ländern . . . . . . . . . . /bundesweite Tätigkeit als . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siegel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Unterschrift) Nicht Zutreffendes streichen.
Anlage 18(zu § 22c Absatz 6)Niederschrift über die staatliche Eignungsprüfung nach § 22c der Approbationsordnung für ApothekerHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .ist am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geprüft worden.Beginn und Ende der Einzel-/Gruppenprüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Er/Sie hat die staatliche Eignungsprüfung bestanden/nicht bestanden.Tragende Gründe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Mitglieder der Prüfungskommission nach § 22c Absatz 4 der Approbationsordnung für Apotheker:Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Als weitere Mitglieder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Gegenstand der Prüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Inhalt und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.)Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Unterschrift/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitgliederder Prüfungskommission)(Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission)
Anlage 19(zu § 22d Absatz 6)Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 22d der Approbationsordnung für ApothekerHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .ist am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geprüft worden.Beginn und Ende der Einzel-/Gruppenprüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Er/Sie hat die staatliche Eignungsprüfung bestanden/nicht bestanden.Tragende Gründe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Mitglieder der Prüfungskommission nach § 22d Absatz 3 der Approbationsordnung für Apotheker:Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Als weitere Mitglieder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Gegenstand der Prüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Inhalt und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.)Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Unterschrift/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitgliederder Prüfungskommission)(Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission)