Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie legt fest, wer wann welche Informationen über Vermögenswerte, Todesfälle und Schenkungen melden muss.
Was es regelt
- Die Meldung von Vermögenswerten eines Verstorbenen durch Vermögensverwahrer und -verwalter.
- Die Anzeige von Umschreibungen auf den Namen lautender Aktien oder Schuldverschreibungen nach einem Todesfall.
- Die Meldung von Versicherungsleistungen nach einem Todesfall durch Versicherungsunternehmen.
- Die Anzeige von Sterbefällen, Todeserklärungen, Erbfällen und Schenkungen durch Standesämter, Gerichte, Notare und sonstige Urkundspersonen.
Wen es betrifft
- Vermögensverwahrer und -verwalter (z.B. Banken).
- Emittenten von auf den Namen lautenden Aktien oder Schuldverschreibungen.
- Versicherungsunternehmen, einschließlich Sterbekassen.
- Standesämter, Gerichte, Notare und sonstige Urkundspersonen.
Eckpunkte
- Vermögensverwahrer und -verwalter müssen Vermögen eines Erblassers anzeigen, es sei denn, der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter übersteigt 5.000 Euro nicht.
- Emittenten von auf den Namen lautenden Wertpapieren müssen Umschreibungen nach einem Todesfall anzeigen, es sei denn, der Wert der Papiere übersteigt 5.000 Euro nicht.
- Versicherungsunternehmen müssen Versicherungssummen oder Leibrenten, die an andere als den Versicherungsnehmer auszuzahlen sind, anzeigen, es sei denn, der auszuzahlende Betrag übersteigt 5.000 Euro nicht.
- Gerichte, Notare und sonstige Urkundspersonen müssen Erbfälle und Schenkungen anzeigen, wobei bei Erbfällen eine Anzeige unterbleiben kann, wenn der Hausrat höchstens 12.000 Euro und sonstiges Vermögen höchstens 20.000 Euro wert ist oder seit dem Tod mehr als zehn Jahre vergangen sind.
Gesetzestext
1998-09-08BGBl I1998, 2658Erbschaftsteuer-DurchführungsverordnungStand
(+++ Textnachweis ab: 1.8.1998 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 12 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378) verordnet die Bundesregierung:
010Zu § 33 ErbStG
§ 1Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
§ 2Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
Wer auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben hat, hat unverzüglich nach dem Eingang eines Antrags auf Umschreibung der Aktien oder Schuldverschreibungen eines Verstorbenen dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 des Gesetzes) unter Hinweis auf § 33 Abs. 2 des Gesetzes anzuzeigen: 1.die Wertpapier-Kennummer, die Stückzahl und den Nennbetrag der Aktien oder Schuldverschreibungen,2.die letzte Anschrift und die Identifikationsnummer des Erblassers, auf dessen Namen die Wertpapiere lauten,3.den Todestag des Erblassers und - wenn dem Anzeigepflichtigen bekannt - das Standesamt, bei dem der Sterbefall beurkundet worden ist,4.den Namen, die Identifikationsnummer, die Anschrift und, soweit dem Anzeigepflichtigen bekannt, das persönliche Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehegatte oder Lebenspartner) der Person, auf deren Namen die Wertpapiere umgeschrieben werden sollen.Die Anzeige darf nur unterbleiben, wenn der Wert der anzuzeigenden Wertpapiere 5 000 Euro nicht übersteigt. (+++ § 2 Satz 1 Nr. 1 u. 4 F. 2014-12-22: Zur Anwendung vgl. § 12 Abs. 3 +++)
§ 3Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
040Zu § 34 ErbStG
§ 4Anzeigepflicht der Standesämter
§ 5Verzeichnis der Standesämter
§ 6Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
§ 7Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
§ 8Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
§ 9Anzeigepflicht der Auslandsstellen
Die diplomatischen Vertreter und Konsuln des Bundes haben dem Bundeszentralamt für Steuern anzuzeigen: 1.die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen ihres Amtsbezirks,2.die ihnen bekannt gewordenen Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker an Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.Eine elektronische Übermittlung der Anzeige ist ausgeschlossen.
§ 10Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
Die Behörden, die Stiftungen anerkennen oder Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an juristische Personen und dergleichen genehmigen, haben dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 des Gesetzes) über solche innerhalb eines Kalendervierteljahres erteilten Anerkennung oder Genehmigungen unmittelbar nach Ablauf des Vierteljahres eine Nachweisung zu übersenden. Eine elektronische Übermittlung der Anzeige ist ausgeschlossen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf Rechtsgeschäfts der in § 8 Abs. 2 bezeichneten Art. In der Nachweisung sind bei einem Anerkennungs- oder Genehmigungsfall anzugeben: 1.der Tag der Anerkennung oder Genehmigung,2.die Anschriften und die Identifikationsnummern des Erblassers (Schenkers) und des Erwerbers (bei einer Zweckzuwendung die Anschrift und die Identifikationsnummer des mit der Durchführung der Zweckzuwendung Beschwerten),3.die Höhe des Erwerbs (der Zweckzuwendung),4.bei Erwerbern von Todes wegen der Todestag und der Sterbeort des Erblassers,5.bei Anerkennung einer Stiftung als rechtsfähig der Name, der Sitz (der Ort der Geschäftsleitung), der Zweck der Stiftung und der Wert des ihr gewidmeten Vermögens,6.wenn bei der Anerkennung oder Genehmigung dem Erwerber Leistungen an andere Personen oder zu bestimmten Zwecken auferlegt oder wenn von dem Erwerber solche Leistungen zur Erlangung der Anerkennung oder Genehmigung freiwillig übernommen werden: Art und Wert der Leistungen, die begünstigten Personen oder Zwecke und das persönliche Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehegatte oder Lebenspartner) der begünstigten Personen zum Erblasser (Schenker).Als Nachweisung kann eine beglaubigte Abschrift der der Stiftung zugestellten Urkunde über die Anerkennung als rechtsfähig dienen, wenn aus ihr die genannten Angaben zu ersehen sind. (+++ § 10 Satz 4 Nr. 2 F. 2014-12-22: Zur Anwendung vgl. § 12 Abs. 3 +++)
§ 11Anzeigen im automatisierten Verfahren
Die oberste Finanzbehörde eines Landes kann anordnen, daß die Anzeigen den Finanzämtern ihre Zuständigkeitsbereichs in einem automatisierten Verfahren erstattet werden können, soweit die Übermittlung der jeweils aufgeführten Angaben gewährleistet und die Richtigkeit der Datenübermittlung sichergestellt ist.
120Schlußvorschriften
§ 12Anwendung der Verordnung
- November 2010 (BGBl. I S. 1544) ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem
- Dezember 2010 entsteht.
- Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem
- Juli 2014 entsteht.
- Dezember 2014 geltenden Fassung sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem
- Dezember 2014 entsteht.
- Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem
- August 2015 entsteht.
§ 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
SchlußformelDer Bundesrat hat zugestimmt.
Muster 1(§ 1 ErbStDV)(Fundstelle: BGBl. I 1998, 2662;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ..............................Firma ErbschaftsteuerAn dasFinanzamt ....................- Erbschaftsteuerstelle - ------------------------------ Anzeigeüber die Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens (§ 33 Abs. 1ErbStG und § 1 ErbStDV)------------------------------------------------------------------------
- Erblasser Name, Vorname, Identifikationsnummer ..................... Geburtstag ............. Anschrift ............................................ Todestag ............. Sterbeort ............... Standesamt ............. Sterberegister-Nr. ...........
- Guthaben und andere Forderungen, auch Gemeinschaftskonten -------------------------------------------------------------------- IBAN I Nennbetrag I Aufgelaufene I Hat der Kontoinhaber mit I am Todes- I Zinsen bis I dem Kreditinstitut I tag ohne I zum Todestag I vereinbart, daß die I Zinsen für I (volle EUR) I Guthaben oder eines I das Jahr I I derselben mit seinem Tod I des Todes I I auf eine bestimmte Person I (volle EUR) I übergehen? I I I Wenn ja: Name und genaue I I I Anschrift dieser Person -------------------------------------------------------------------- 1 I 2 I 3 I 4 -------------------------------------------------------------------- I I I -------------------------------------------------------------------- I I I -------------------------------------------------------------------- I I I -------------------------------------------------------------------- I I I -------------------------------------------------------------------- I I I -------------------------------------------------------------------- Von den Angaben in Spalte 1 entfallen auf unselbständige Zweigniederlassungen im Ausland: IBAN:
- Wertpapiere, Anteile, Genußscheine und dergleichen, auch solche in Gemeinschaftsdepots -------------------------------------------------------------------- Bezeichnung I Nennbetrag I Kurswert bzw. Stückzinsen I Bemerkungen der Wert- I am I Rücknahme- I bis zum I papiere I Todestag I preis I Todestag I usw. I (volle EUR) am Todestag I (volle EUR) I Wertpapier- I I (volle EUR) I I kenn-Nr. I I I I I I I I I I I I I I I I -------------------------------------------------------------------- 1 I 2 I 3 I 4 I 5 -------------------------------------------------------------------- I I I I -------------------------------------------------------------------- I I I I -------------------------------------------------------------------- I I I I -------------------------------------------------------------------- I I I I -------------------------------------------------------------------- I I I I -------------------------------------------------------------------- Von den Angaben in Spalte 1 entfallen auf unselbständige Zweigniederlassungen im Ausland: Bezeichnung der Wertpapiere usw., Wertpapierkenn-Nr.:
- Der Verstorbene hatte kein - ein Schließfach/ ... Schließfächer Versicherungswert EUR .................
- Bemerkungen (z. B. über Schulden des Erblassers beim Kreditinstitut): ................................................... .................................................................... .................................................................... .............................. ............................ Ort, Datum Unterschrift
Muster 2(§ 3 ErbStDV)(Fundstelle: BGBl. I 1998, 2663;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ..............................Firma ErbschaftsteuerAn dasFinanzamt ....................- Erbschaftsteuerstelle - ------------------------------ Anzeigeüber die Auszahlung oder Zurverfügungstellung von Versicherungssummenoder Leibrenten an einen anderen als den Versicherungsnehmer(§ 33 Abs. 3 ErbStG und § 3 ErbStDV)------------------------------------------------------------------------1. Versicherter I und Versicherungsnehmer I (wenn er ein anderer ist I als der Versicherte)
- a)Name und Vorname, Identifikationsnummer .....................I...
- b)Geburtsdatum .....................I..........................
- c)Anschrift .....................I..........................
- d)Todestag .....................I..........................
- e)Sterbeort .....................I..........................
- f)Standesamt und .....................I.......................... Sterberegister-Nr. Zeitpunkt der Auszahlung beziehungsweise Zurverfügungstellung in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer nicht verstorben ist: 2. Versicherungsschein-Nr. .........................3.
- a)Bei Kapitalversicherung Auszuzahlender Versicherungsbetrag vor Abzug von einzubehaltender Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (einschließlich Dividenden und dergleichen abzüglich noch geschuldeter Prämien, vor der Fälligkeit der Versicherungssumme gewährter Darlehen, Vorschüsse und dergleichen) EUR .................
- b)Bei Rentenversicherung Jahresbetrag EUR Dauer der Rente ............ ................4. Zahlungsempfänger ist .............................................. ( ) als Inhaber des Versicherungsscheins *) ( ) als Bevollmächtigter, gesetzlicher Vertreter des *) ............. ( ) als Begünstigter *) ( ) aus einem anderen Grund (Abtretung, Verpfändung, gesetzliches Erbrecht, Testament und dergleichen) und welchem? *) ....................... *) Zutreffendes ist anzukreuzen5. Nach der Auszahlungsbestimmung des Versicherungsnehmers, die als Bestandteil des Versicherungsvertrags anzusehen ist, ist/sind bezugsberechtigt ...................................................6. Bei Wechsel des Versicherungsnehmers Neuer Versicherungsnehmer ist ...................................... Rückkaufswert EUR ............ 7. Bemerkungen (z. B. persönliches Verhältnis - Verwandtschaftsverhältnis, Ehegatte oder Lebenspartner - der Beteiligten) .................................................................... .................................................................... .............................. ............................ Ort, Datum Unterschrift
Muster 3(§ 4 ErbStDV)(Fundstelle: BGBl. I 1998, 2664 - 2665;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ..............................Standesamt und Ordnungsnummer Erbschaftsteuer Totenliste des Standesamtsbezirks ................................................für den Zeitraum vom ............. bis ........... einschließlichSitz des Standesamts ................................................ Anleitung für die Aufstellung und Einsendung der Totenliste1. Die Totenliste ist für den Zeitraum eines Monats aufzustellen, sofern nicht die Oberfinanzdirektion die Aufstellung für einen kürzeren oder längeren Zeitraum angeordnet hat. Sie ist beim Beginn des Zeitraums anzulegen. Die einzelnen Sterbefälle sind darin sofort nach ihrer Beurkundung einzutragen.2. In die Totenliste sind aufzunehmen
- a)alle beurkundeten Sterbefälle nach der Reihenfolge der Eintragungen im Sterberegister,
- b)die dem Standesbeamten glaubhaft bekanntgewordenen Sterbefälle im Ausland, und zwar von Deutschen und Ausländern, wenn sie beim Tod einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Vermögen im Bezirk des Standesamtes hatten.3. Ausfüllen der Spalten:
- a)Spalte 1 muß alle Nummern des Sterberegisters in ununterbrochener Reihenfolge nachweisen. Die Auslassung einzelner Nummern ist in Spalte 7 zu erläutern. Auch der Sterbefall eines Unbekannten ist in der Totenliste anzugeben.
- b)In den Spalten 5 und 6 ist der Antwort stets der Buchstabe der Frage voranzusetzen, auf die sich die Antwort bezieht.
- c)Fragen, über die das Sterberegister keine Auskunft gibt, sind zu beantworten, soweit sie der Standesbeamte aus eigenem Wissen oder nach Befragen des Anmeldenden beantworten kann.
- d)Bezugnahmen auf vorhergehende Angaben durch "dsgl." oder durch Strichzeichen (") usw. sind zu vermeiden.
- e)Spalte 8 ist nicht auszufüllen.4. Einlagebogen sind in den Titelbogen einzuheften.5. Abschluß der Liste:
- a)Die Totenliste ist hinter der letzten Eintragung mit Orts- und Zeitangabe und der Unterschrift des Standesbeamten abzuschließen.
- b)Sind Sterbefälle der unter Nummer 2 Buchstabe b bezeichneten Art nicht bekanntgeworden, ist folgende Bescheinigung zu unterschreiben: Im Ausland eingetretene Sterbefälle von Deutschen und Ausländern, die beim Tod einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Vermögen im Bezirk des Standesamtes hatten, sind mir nicht bekanntgeworden. ....................... ..................................... Ort, Datum (Standesbeamter/Standesbeamtin)
- c)Binnen zehn Tagen nach Ablauf des Zeitraums, für den die Liste aufzustellen ist, ist sie dem Finanzamt einzureichen. Sind in dem Zeitraum Sterbefälle nicht anzugeben, ist dem Finanzamt binnen zehn Tagen nach Ablauf des Zeitraums eine Fehlanzeige nach besonderem Muster zu erstatten. An dasFinanzamt ....................- Erbschaftsteuerstelle - ------------------------------ (Seite 2) --------------------------------------------------------- I
- a)Familienname I I
- a)Familienstand I ggf. auch I I
- b)bei Verheirateten I Geburtsname I I oder bei Lebenspartnern I
- b)Vornamen I I Name, Beruf, I
- c)Beruf I
- a)Todestag I Geburtstag, Nummer des I
- d)Anschrift I
- b)Geburtstag I ggf. abweichende Sterbe- I
- e)Bei minder- I
- c)Geburtsort I Anschrift des registers I jährigen I I anderen Ehegatten I Kindern Name, I I oder Lebenspartners I Beruf und I I
- c)bei Verwitweten I Anschrift I I oder bei hinterbliebenen I (soweit von
- d)I I Lebenspartnern I abweichend) I I Beruf des verstorbenen I des Vaters und I I Ehegatten oder I der Mutter I I Lebenspartners------------------------------------------------------------------------des Verstorbenen------------------------------------------------------------------------ 1 I 2 I 3 I 4------------------------------------------------------------------------ I I I I I I I I I I I I (Seite 3)------------------------------------------------------------------------Lebten von dem I Worin besteht der I IVerstorbenen am I Nachlaß und welchen I ITodestag I Wert hat er? I Ia) Kinder? Wie I (kurze Angabe) I I viele? I
- a)Land- und forstw. I Ib) Abkömmlinge von I Vermögen (bitte I I Nummer verstorbenen I Lage und Größe der I I und Kindern? I bewirtschafteten I Bemerkungen I Jahrgang Wie viele? I Fläche angeben) I I derc) Eltern oder I
- b)Grundvermögen I I Steuerliste Geschwister? I (bitte Lage I I (Nur angeben, I angeben) I I wenn
- a)und
- b)I
- c)Betriebsvermögen I I verneint wird) I (bitte die Firma I Id) Sonstige I und Art des I I Verwandte oder I Betriebs, z.B. I I Verschwägerte? I Einzelhandels- I I (Nur angeben, I geschäft, Groß- I I wenn
- a)bis
- c)I handel, Handwerks- I I verneint wird) I betrieb, Fabrik I Ie) Wer kann Auskunft I angeben) I I geben? I
- d)Übriges Vermögen I I-------------------- I I IZu
- a)bis
- e)bitte I I IName und Anschrift I I Iangeben I I I------------------------------------------------------------------------ 5 I 6 I 7 I 8------------------------------------------------------------------------ I I I I I I I I I I I I (+++ Muster 3 F. 2014-07-18: Zur Anwendung vgl. § 12 Abs. 2 +++)
Muster 4(§ 4 ErbStDV)(Fundstelle: BGBl. I 1998, 2666;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ..............................Standesamt und Ordnungsnummer Erbschaftsteuer An dasFinanzamt ....................- Erbschaftsteuerstelle - ------------------------------ Fehlanzeige------------------------------------------------------------------------im Standesamtsbezirk ................................................sind für die Zeit vom ............. bis ........... einschließlichSterbefälle nicht anzugeben.Der letzte Sterbefall ist beurkundet im Sterberegister unter Nr. ......Im Ausland eingetretene Sterbefälle von Deutschen und von Ausländern,die beim Tod einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oderVermögen im Bezirk des Standesamtes hatten, sind mir nichtbekanntgeworden.Bemerkungen .................................................................................................................................... .............................. ............................ Ort, Datum Unterschrift
Muster 5(§ 7 ErbStDV)(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 372, S. 9 – 10) (+++ Muster 5 F. 2014-07-18: Zur Anwendung vgl. § 12 Abs. 2 +++)
Muster 6(§ 8 ErbStDV)(Fundstelle: BGBl. I 1998, 2668;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ..............................Amtsgericht/Notariat SchenkungsteuerAn dasFinanzamt ....................- Erbschaftsteuerstelle - ------------------------------ Die anliegende beglaubigte Abschrift/Ablichtung wird mit folgenden Bemerkungen übersandt:
- Schenker Name, Vorname, Identifikationsnummer ...................... Geburtstag ............. Anschrift .........................................
- Beschenkter Name, Vorname, Identifikationsnummer ................... Geburtstag ............. Anschrift .........................................
- Vertrag vom .......... Urkundenverzeichnis-Nr. ......
- Ergänzende Angaben (§ 34 ErbStG, § 8 ErbStDV) Persönliches Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehegatte oder Lebenspartner) des Erwerbers zum Schenker (z. B. Kind, Geschwisterkind, Bruder der Mutter, nicht verwandt) .................................................... Verkehrswert des I Bei Grundbesitz: I Wert, der der übertragenen I letzter Grundsteuerwert/ I Kostenberechnung Vermögens I Grundbesitzwert I zugrunde liegt I (Nichtzutreffendes I I ist zu streichen) I I I EUR I EUR I EUR .....................I.......................I......................
- Sonstige Angaben Zur Verfahrensvereinfachung und Vermeidung von Rückfragen werden mit Einverständnis der Urkundsparteien folgende Angaben gemacht, soweit sie nicht bereits aus dem Vertrag ersichtlich sind: Valutastand der I Jahreswert von I Höhe der übernommenen I Gegenleistungen wie I Notargebühren Verbindlichkeiten am I z. B. Nießbrauch I Tag der Schenkung I I I I I I EUR I EUR I EUR .....................I.......................I...................... .............................. ............................ Ort, Datum Unterschrift