Gesetz gegen Doping im Sport
Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient der Bekämpfung von Doping im Sport, um die Gesundheit der Sportler zu schützen, Fairness zu sichern und die Integrität des Sports zu erhalten. Es verbietet den unerlaubten Umgang mit Dopingmitteln und -methoden sowie das Selbstdoping.
Was es regelt
- Den unerlaubten Umgang mit Dopingmitteln und Dopingmethoden.
- Das Selbstdoping durch Sportler.
- Strafen für Verstöße gegen die Dopingverbote.
- Hinweispflichten für Arzneimittel, die Dopingmittel enthalten.
Wen es betrifft
- Sportlerinnen und Sportler, insbesondere Spitzensportler oder solche, die erhebliche Einnahmen aus dem Sport erzielen.
- Personen, die Dopingmittel herstellen, handeln, veräußern, abgeben, in Verkehr bringen, verschreiben oder bei anderen anwenden.
Eckpunkte
- Es ist verboten, Dopingmittel herzustellen, damit Handel zu treiben, sie zu veräußern, abzugeben, in Verkehr zu bringen oder zu verschreiben.
- Es ist verboten, Dopingmittel oder Dopingmethoden bei einer anderen Person anzuwenden.
- Es ist verboten, Dopingmittel in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings zu erwerben, zu besitzen oder zu verbringen.
- Selbstdoping ist verboten, wenn es ohne medizinische Indikation und mit der Absicht erfolgt, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen.
- Verstöße können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden, in schweren Fällen sogar von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Gesetzestext
Gesetz gegen Doping im SportStand
(+++ Textnachweis ab: 18.12.2015 +++)
§ 1Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern und damit zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen.
§ 2Unerlaubter Umgang mit Dopingmitteln, unerlaubte Anwendung von Dopingmethoden
§ 3Selbstdoping
§ 4Strafvorschriften
§ 4aStrafmilderung oder Absehen von Strafe
Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter 1.durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach § 4, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder2.freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach § 4 Absatz 4, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. § 46b Absatz 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
§ 5Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuchs ist anzuwenden.
§ 6Verordnungsermächtigungen
§ 7Hinweispflichten
§ 8Informationsaustausch
§ 9Umgang mit personenbezogenen Daten
Die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist berechtigt, folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist: 1.Vor- und Familienname der Sportlerin oder des Sportlers,2.Geschlecht der Sportlerin oder des Sportlers,3.Geburtsdatum der Sportlerin oder des Sportlers,4.Nationalität der Sportlerin oder des Sportlers,5.Sportart und Sportverband der Sportlerin oder des Sportlers einschließlich der Einstufung in einen Leistungskader,6.Zugehörigkeit der Sportlerin oder des Sportlers zu einem Trainingsstützpunkt und einer Trainingsgruppe,7.Vor- und Familienname der Athletenbetreuerinnen und Athletenbetreuer,8.Regelverstöße nach dem Dopingkontrollsystem und9.Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort, sofern die Sportlerin oder der Sportler zu dem von der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland vorab festgelegten Kreis gehört, der Trainingskontrollen unterzogen wird.
§ 10Umgang mit Gesundheitsdaten
§ 11Schiedsgerichtsbarkeit
Sportverbände und Sportlerinnen und Sportler können als Voraussetzung der Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern an der organisierten Sportausübung Schiedsvereinbarungen über die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf diese Teilnahme schließen, wenn die Schiedsvereinbarungen die Sportverbände und Sportlerinnen und Sportler in die nationalen oder internationalen Sportorganisationen einbinden und die organisierte Sportausübung insgesamt ermöglichen, fördern oder sichern. Das ist insbesondere der Fall, wenn mit den Schiedsvereinbarungen die Vorgaben des Welt Anti-Doping Codes der Welt Anti-Doping Agentur umgesetzt werden sollen.
§ 12Konzentration der Rechtsprechung in Dopingsachen; Verordnungsermächtigung
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die strafrechtlichen Verfahren nach § 4 ganz oder teilweise für die Bezirke mehrerer Amts- oder Landgerichte einem dieser Amts- oder Landgerichte zuzuweisen, sofern dies der sachlichen Förderung oder der schnelleren Erledigung der Verfahren dient. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Anlage(zu § 2 Absatz 3)(Fundstelle: BGBl. 2023 I, Nr. 67, 1 - 5) Stoffe gemäß § 2 Absatz 3 sind: I.Anabole Stoffe1.Anabol-androgene SteroideAndrost-4-en-3,11,17-trionAndrostanolon, synonym Dihydrotestosteron1-AndrostendiolAndrostendiol1-AndrostendionAndrostendion1-AndrosteronBolasteronBoldenonBoldionCalusteronClostebolDanazolDehydrochlormethyltestosteronDesoxymethyltestosteronDrostanolonEpistanEthylestrenolFluoxymesteronFormebolonFurazabolGestrinon4-HydroxytestosteronMestanolonMesterolonMetandienonMetenolonMethandriolMethasteronMethyldienolonMethyl-1-testosteronMethylnortestosteronMethylstenbolonMethyltestosteronMetribolon, synonym MethyltrienolonMiboleronNandrolon19-NorandrostendionNorboletonNorclostebolNorethandrolonOxabolonOxandrolonOxymesteronOxymetholonPrasteron, synonym Dehydroepiandrosteron (DHEA)ProstanozolQuinbolonStanozololStenbolon1-TestosteronTestosteronTetrahydrogestrinonTibolonTrenbolonAndere mit anabol-androgenen Steroiden verwandte Stoffe– mit 17alpha-Methyl-Struktur– mit anderen Strukturen2.Andere anabole StoffeClenbuterolOsilodrostatSelektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs) Zum Beispiel: Andarin (S-4) Ligandrol (LGD-4033, VK 5211) Ostarin, synonym Enobosarm (S-22, MK-2866) RAD-140, synonym Testolon S-23 YK-11ZeranolZilpaterolII.Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika1.Erythropoese stimulierende StoffeErythropoetin human (EPO)Epoetin alfa, beta, delta, omega, theta, zeta und analoge rekombinante humane ErythropoetineDarbepoetin alfa (dEPO)Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta, synonym PEG-Epoetin beta, Continuous Erythropoiesis Receptor Activator (CERA)Peginesatid, synonym HematidHypoxie-induzierbarer-Faktor (HIF)-Aktivatoren Zum Beispiel: Daprodustat (GSK1278863) Molidustat Roxadustat (FG-4592) Vadadustat (AKB-6548)2.Peptidhormone und ihre Releasingfaktoren2.1.Choriongonadotropin (CG) und Luteinisierendes Hormon (LH) sowie ihre ReleasingfaktorenBuserelinChoriongonadotropin (HCG)Choriongonadotropin alfaDeslorelinGonadorelinGoserelinLeuprorelinLutropin alfaNafarelinTriptorelin2.2.CorticotropineCorticotropinTetracosactid2.3.Wachstumshormon (-Analoga und -Fragmente), Releasingfaktoren und ReleasingpeptideLonapegsomatropinSomapacitanSomatrogonSomatropin, synonym Wachstumshormon human, Growth Hormone (GH)Somatrem, synonym Somatotropin (methionyl), humanWachstumshormon-Fragmente Zum Beispiel: AOD-9604 hGH-Fragment 176-1912.4.Wachstumshormon ReleasingfaktorenWachstumshormon-Releasing-Hormon, synonym Growth Hormone Releasing Hormones (GHRH) Zum Beispiel: Sermorelin Somatorelin Tesamorelin mod-GRF CJC-1295Wachstumshormon-Sekretagoge (GHS) und ihre Mimetika Zum Beispiel: Anamorelin Ipamorelin Lenomorelin, synonym Ghrelin Macimorelin Ibutamoren, synonym MK-677, Nutrabol TabimorelinPeptide mit gleicher Wirkung wie Wachstumshormon Releasingfaktoren, synonym Growth Hormone Releasing Peptides (GHRP) Zum Beispiel: GHRP-2, synonym Pralmorelin GHRP-2-Gly GHRP-6 GHRP-6-Gly Hexarelin3.Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-ModulatorenMecasermin, synonym Insulin-ähnlicher Wachstumsfaktor 1, Insulin-like Growth Factor -1 (IGF-1)IGF-1 AnalogaMechano Growth Factor (MGF) und MGF-VariantenThymosin-beta-4 und seine Derivate Zum Beispiel: TB-500III.Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren1.AromatasehemmerAminoglutethimidAnastrozolAndrosta-3,5-dien-7,17-dion, synonym ArimistanAndrosta-1,4,6-trien-3,17-dion, synonym Androstatriendion4-Androsten-3,6,17-trion, synonym 6-oxoExemestanFormestanLetrozolTestolacton2.Antiestrogene StoffeClomifenCyclofenilFulvestrantRaloxifenTamoxifenToremifen3.Myostatinfunktionen verändernde StoffeFollistatin und seine DerivateStamulumab4.Stoffwechsel-ModulatorenInsulinePPARδ (Peroxisome Proliferator Activated Receptor Delta)-Agonisten, synonym PPAR-delta-Agonisten Zum Beispiel: GW501516, synonym GW1516, Cardarin, EndurobolAMPK (PPARδ-AMP-activated protein kinase)-Axis-Agonisten Zum Beispiel: AICARMeldoniumSR9009, synonym Stenabolic.Die Aufzählung schließt die verschiedenen Salze, Ester, Ether, Isomere, Mischungen von Isomeren, Komplexe oder Derivate mit ein.