Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung legt fest, welche Flaggen, Embleme, Namen und Abkürzungen internationaler Organisationen nicht als Marke eingetragen werden dürfen. Sie dient dazu, die Nutzung dieser Symbole zu schützen.
Für wen: Personen oder Organisationen, die Marken anmelden möchten; Internationale Organisationen, deren Symbole geschützt werden.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Geistiges Eigentum
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Den Ausschluss bestimmter Flaggen von der Eintragung als Marke.
- Den Ausschluss bestimmter Embleme von der Eintragung als Marke.
- Den Ausschluss bestimmter Namen und Abkürzungen von der Eintragung als Marke.
- Die Anwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Personen oder Organisationen, die Marken anmelden möchten.
- Internationale Organisationen, deren Symbole geschützt werden.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Flagge der "Internationalen Atomenergie-Organisation" ist von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Das Emblem der "Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum" ist von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Name, Abkürzung und Embleme des "Internationalen Büros für Maß und Gewicht" sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Diese Bekanntmachung basiert auf § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994.
Geistiges Eigentum
Gesetzestext
Gesetzestext
§8
Bek 2000-042000-04-28BGBl I2000, 737Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 25. 5.2000 +++)
§8Bek 2000-04(XXXX)
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom
- Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass 1.die Flagge der "Internationalen Atomenergie-Organisation" (Anlage 1), 2.das Emblem der "Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum" (Anlage 2), 3.Name, Abkürzung und Embleme des "Inernationalen Büros für Maß und Gewicht" (Anlage 3) von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind. Dieses Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
- März 2000 (BGBl. I S. 445).
Bundesministerium der Justiz
§8Bek 2000-04Anlage 1(Fundstelle: BGBl.
I 2000, 737)
Flagge der Internationalen Atomenergie-Organisation Flag of the International Atomic Energy Agency Drapeau de l'Agence Internationale de l'Energie Atomique ... (nicht darstellbares weißes Emblem auf mittelblauem Grund)
§8Bek 2000-04Anlage 2(Fundstelle: BGBl.
I 2000, 738)
Emblem der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum ... (nicht darstellbares Emblem weiß und dunkelblau)
§8Bek 2000-04Anlage 3(Fundstelle: BGBl. I 2000, 739)
Name, Abkürzung und Embleme des Internationalen Büros für Maß und GewichtDENOMINATION, SIGLE, EMBLEMESNAME, ABBREVIATION, EMBLEMSDenominationBureau international des poids et mesuresNameSigleBIPM Abbreviation Emblemes Emblems... (nicht darstellbares Emblem)bleu/blue pantone 072 jaune primaire/primary yellow ... (nicht darstellbares Emblem)noir/black(Emblem 1: Sichel gelb, Rest mittelblau; Emblem 2: schwarz und weiß)