Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2019 fest. Es handelt sich um eine Bekanntmachung der auf Grundlage des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes berechneten Faktoren.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, die vom Versorgungsausgleich in der allgemeinen Rentenversicherung betroffen sind.
- Personen, die vom Versorgungsausgleich in der knappschaftlichen Rentenversicherung betroffen sind.
Eckpunkte
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 7235,5860.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 6674,8948.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001382058.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 9608,5470.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001040740.
Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20192018-11-27BGBl I2018, 2030Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 4.12.2018 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2019(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht: Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2019 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2019 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)][Text: 7235,5860,][Element: ]-->von Entgeltpunkten in Beiträge7235,5860, ][Text: 6674,8948,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge6674,8948,
- b)][Text: vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte][Element: ][Text: 0,0001382058,][Element: ]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001382058, ][Text: 0,0001498151,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001498151, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)][Text: 9608,5470,][Element: ]-->von Entgeltpunkten in Beiträge9608,5470, ][Text: 8863,9732,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge8863,9732,
- b)][Text: 0,0001040740,][Element: ]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001040740, ][Text: 0,0001128162.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001128162. VersorgAusglUmrFaktorBek 2019SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales