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Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2023 fest. Sie basiert auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für dieses Jahr.

Was es regelt

  • Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Wen es betrifft

  • Personen, die vom Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung betroffen sind.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung.

Eckpunkte

  • In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 8.024,4120.
  • Für die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor 7.805,8482.
  • Der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung ist 0,0001246197.
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 10.656,0740.
Gesetzestext
Gesetzestext

VersorgAusglUmrFaktorBek 20232022-11-28BGBl I2022, 2136Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 6.12.2022 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2023(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht: Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2023 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2023 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung

  1. a)][Text: 8 024,4120,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge8 024,4120, ][Text: 7 805,8482,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge7 805,8482,
  2. b)][Text: vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte][Element: ][Text: 0,0001246197,]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001246197, ][Text: 0,0001281091,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001281091, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
  3. a)][Text: 10 656,0740,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge10 656,0740, ][Text: 10 365,8307,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge10 365,8307,
  4. b)][Text: 0,0000938432,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0000938432, ][Text: 0,0000964708.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0000964708. VersorgAusglUmrFaktorBek 2023SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.