Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2022 fest. Sie basiert auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für dieses Jahr.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung und in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, die von einem Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung betroffen sind.
- Die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.
Eckpunkte
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 7.235,5860.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001382058.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 9.608,5470.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001040740.
Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20222021-12-06BGBl I2021, 5202Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 16.12.2021 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2022(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht: Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2022 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2022 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)][Text: 7.235,5860,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge7.235,5860, ][Text: 6.943,9405,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge6.943,9405,
- b)][Text: vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte][Element: ][Text: 0,0001382058,]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien undvergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001382058, ][Text: 0,0001440105,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001440105, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)][Text: 9.608,5470,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge9.608,5470, ][Text: 9.221,2543,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge9.221,2543,
- b)][Text: 0,0001040740,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001040740, ][Text: 0,0001084451.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001084451. VersorgAusglUmrFaktorBek 2022SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales