Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2015 fest. Es handelt sich um eine Bekanntmachung der berechneten Faktoren.
Für wen: Personen, die von einem Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung betroffen sind; Die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Bank-, Versicherungs- und Finanzmarktrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten und Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Personen, die von einem Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung betroffen sind.
- Die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Faktoren basieren auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für das Jahr 2015.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 6544,8130.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001527928.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 8679,7520.
Bank-, Versicherungs- und Finanzmarktrecht
Bank-, Versicherungs- und Finanzmarktrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20152014-12-22BGBl I2014, 2399Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 29.12.2014 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2015(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2015 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2015 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a) ][Text: 6544,8130,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge6544,8130, ][Text: 5585,7412,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge5585,7412, b) ][Text: vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte][Element: ][Text: 0,0001527928,]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001527928, ][Text: 0,0001790273,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001790273, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a) ][Text: 8679,7520,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge8679,7520, ][Text: 7407,8279,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge7407,8279, b) ][Text: 0,0001152107,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001152107, ][Text: 0,0001349923.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001349923.
VersorgAusglUmrFaktorBek 2015SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales