Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2017 fest. Es handelt sich um eine Bekanntmachung der Bundesregierung.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten und Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, die von einem Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung betroffen sind.
- Die Rentenversicherungsträger, die diese Umrechnungen durchführen müssen.
Eckpunkte
- Die Faktoren basieren auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für das Jahr 2017.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 6938,2610.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001441283.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 9201,5440.
Gesetzestext
Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20172016-11-28BGBl I2016, 2716Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 2.12.2016 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2017(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom
- Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht: Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2017 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2017 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a)von Entgeltpunkten in Beiträge6938,2610,von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge6198,7501,b)von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001441283,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001613228, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a)von Entgeltpunkten in Beiträge9201,5440,von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge8220,8023,b)von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001086774,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,
- VersorgAusglUmrFaktorBek 2017SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales