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Bekanntmachung über die Ausprägung von Münzen im Nennwert von 1 Pfennig

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Einführung und die genaue Beschaffenheit von neuen 1-Pfennig-Münzen.

Was es regelt

  • Die Ausgabe von 1-Pfennig-Münzen.
  • Das Material und die Maße dieser Münzen.
  • Das Design der Wertseite der Münzen.
  • Das Design der Schauseite der Münzen.

Wen es betrifft

  • Die Bank deutscher Länder.
  • Personen, die diese 1-Pfennig-Münzen verwenden.

Eckpunkte

  • Die Münzen werden auf Grundlage des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) in Umlauf gesetzt.
  • Sie bestehen aus einem Eisenkern mit beidseitiger Kupferplattierung.
  • Die Münzen haben einen Durchmesser von 16,5 Millimeter und ein Gewicht von 2 Gramm.
  • Auf der Wertseite ist die Ziffer "1" und das Wort "PFENNIG" abgebildet, auf der Schauseite die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und die Jahreszahl.
Gesetzestext
Gesetzestext

Münz1PfBek BW1948-11-04BAGVBl1949, 12Bekanntmachung über die Ausprägung von Münzen im Nennwert von 1 Pfennig Partielles Recht für Baden-Württemberg (ehemaliges Land Baden) (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) Münz1PfBek BW(XXXX)

(1)Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst neue auf 1 Pfennig lautende Münzen in Umlauf gesetzt.
(2)Die mit glattem Rand geprägten Münzen bestehen aus einem Eisenkern mit einer beiderseitigen Kupferplattierung. Die Münzen haben einen Durchmesser von 16,5 Millimeter und ein Gewicht von 2 Gramm.
(3)Die Münzen tragen auf der Wertseite innerhalb des erhabenen Randes in der oberen Hälfte beiderseits je eine Ährengarbe, zwischen deren oberen Enden sich das Münzzeichen befindet. Am unteren Rand ist in Balkenschrift das Wort "PFENNIG" angebracht. In der Mitte befindet sich als arabische Ziffer die Wertbezeichnung "1".
(4)Auf der Schauseite befindet sich im oberen Teil innerhalb des erhabenen Randes in Balkenschrift die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und am unteren Rand, durch je einen Punkt von der Umschrift getrennt, die Jahreszahl. Die Mitte zeigt einen aufrecht stehenden fünfblättrigen Eichenzweig.Bank deutscher Länder

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.